Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Leistungsbeschreibung

Aus besonderem Anlass (Märkte, Fereinsfeiern, Kirmes, usw.) kann ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb gestellt werden. Sobald wie Speisen und/oder alkoholische Getränke verabreicht werden sollen, muss dieser Antrag gestellt werden. Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, vollständig und gut leserlich ausgefüllt bei der Stadt Königswinter eingegangen sein. Ein verspäteter oder unvollständiger Antrag kann zu höheren Gebühren oder zur Ablehnung führen.

Anträge / Formulare

Den Antrag zur Gestattung und ein Merkblatt zur Schankwirtschaft finden Sie im Formularserver in der Rubrik „Gaststätten”.

Elektronische Antragstellung

Dezernat II - Sicherheit und Ordnung (320) – Servicebereich

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Sicherheit und Ordnung (32/320)
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