Stadt Königswinter startet Antragszeitraum für das Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“

Klimaschutz als Bewegung gegen den uns alle bedrohenden Klimawandel ist die große Aufgabe unserer Zeit. Die gute Nachricht dabei ist, dass jede einzelne Person etwas für den Klimaschutz tun kann. Der größte Anteil des CO2-Ausstoßes entsteht bei der Energieproduktion. Deshalb ist der Ausbau erneuerbarer Energien eine zentrale Maßnahme auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dies hat Königswinter in seinen Klimazielen aufgegriffen und bietet jetzt Unterstützung in der Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt über finanzielle Unterstützungen die Rahmenbedingungen zur stärkeren Nutzung der Solarenergie und möchte damit eine Verringerung von Treibhausgasemissionen erreichen.

Förderung von Steckersolargeräten und PV-Anlagen

Entsprechend den Klimaschutz-Leitzielen der Stadt Königswinter unterstützt die Stadt mit ihrem neuen Förderprogramm jetzt Umsetzungsmaßnahmen in Richtung Klimaneutralität bei Privathaushalten und im öffentlichen-gemeinwohlorientierten Bereich.

Das Förderprogramm enthält dabei zwei Säulen: Die erste Säule besteht aus einer Breitenförderung für Bürgerinnen und Bürger von Steckersolargeräten. Dazu zählen auch Balkonkraftwerke, Plug-and-Play-Geräte, Stecker-Photovoltaikgeräte oder Mini-Photovoltaik. Die zweite Säule betrifft die Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf Gebäuden mit öffentlicher und gemeinwohlorientierter Nutzung.

Für die erste Fördersäule der Steckersolargeräte haben volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Königswinter, also Mietpersonen sowie Wohnungs- und Hauseigentümerinnen und -eigentümer ab dem 20. November bis zum 4. Dezember 2023 die Möglichkeit, online über die Internetseite der Stadt Königswinter eine Förderung für ein Steckersolargerät zu beantragen. Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses und beträgt für Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter bis 499 Watt pauschal 150 Euro und für Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter ab 500 Watt pauschal 250 Euro. Ebenfalls kann eine Förderung für die Installation einer Außensteckdose beantragt werden. Der Zuschuss liegt hier bei pauschal 50 Euro.

In der zweiten Fördersäule haben Vereine und Institutionen mit einem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Zweck die Möglichkeit, eine Förderung für den Erwerb und die Installation einer neuen Dach-Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5 Kilowatt-Peak (kWp) zu beantragen. Auch hier erfolgt die Zuwendung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses und beträgt 200 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung. Bei Anlagen auf städtischen Gebäuden beträgt die Förderung 350 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung, unter der Voraussetzung, dass vertraglich vereinbart wird, dass die PV-Anlage bei Auflösung des Vereins oder Beendigung der bisherigen Nutzung des städtischen Gebäudes, kostenfrei in das Eigentum der Stadt Königswinter übergeht. Die Antragstellung ist ab dem 20. November 2023 bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Auf Anfrage können die Antragsformulare auch in Papierform zur Verfügung gestellt und per Post eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung gibt es auf der Internetseite der Stadt Königswinter unter www.koenigswinter.de/foerderprogramm-klimaschutz.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail unter .

Königswinter, 08.11.2023