Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept
Am 8. September 2025 hat der Rat der Stadt Königswinter das fortgeschriebene Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept beschlossen. Es ersetzt das bisherige, aus dem Jahre 2018 stammende Konzept.
Die Fortschreibung wurde erforderlich, da sich die Einzelhandelsstrukturen in Königswinter verändert haben. Darüber hinaus gab es in den vergangenen Jahren Veränderungen in den landesplanerischen Vorgaben zur Einzelhandelssteuerung; überdies hat sich die Rechtsprechung zur Einzelhandelssteuerung weiterentwickelt.
Das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept bildet als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) die zentrale Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung und der Baugenehmigungsverfahren. Die Möglichkeiten zur Steuerung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit unterliegen dabei den rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Einzelhandelskonzepte enthalten insbesondere konkrete Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche sowie die Nahversorgung und die ortsspezifischen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente. Das Konzept ist Grundlage für nachfolgende förmliche Planungen und Genehmigungsentscheidungen.