Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zur Erhebung der Ausgleichsbeträge in den ehemaligen Sanierungsgebieten „Königswinter-Altstadt“ und „Königswinter-Drachenfels“

Die Sanierungsgebiete „Königswinter-Altstadt“ und „Königswinter-Drachenfels“ wurden am 25. März 2017 wirksam aufgehoben. Nach dem Baugesetzbuch hat der Eigentümer eines in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Bodenwerterhöhung entspricht. Die Stadt Königswinter hat Ende April alle von einer möglichen Ausgleichsbetragspflicht nach § 154 BauGB betroffenen Grundstücks- und Wohnungseigentümer schriftlich informiert. All diejenigen Eigentümer im Bereich der Sanierungsgebiete, die nicht angeschrieben wurden, sind demnach von der Ausgleichsbetragspflicht nicht betroffen! Die Stadt lädt alle interessierten Bürger zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zur Erhebung der Ausgleichsbeträge in den ehemaligen Sanierungsgebieten „Königswinter-Altstadt“ und „Königswinter-Drachenfels“ am

Dienstag, 15. Mai 2018,
18:00 Uhr in der Aula des CJD Königswinter,
Cleethorpeser Platz 12,
53639 Königswinter


herzlich ein. In der Bürgerveranstaltung soll über die zu erhebenden Ausgleichsbeträge, deren Ermittlungsgrundlagen, aber auch noch einmal über die im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführten Projekte informiert werden.

Königswinter, 8. Mai 2018