Denkmalförderprogramm 2026: Land NRW unterstützt Erhalt historischer Bausubstanz
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2026 den Erhalt und die Pflege des historisch-kulturellen Erbes mit einem Denkmalförderprogramm. Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen stehen jeder Kommune sogenannte Pauschalzuweisungen in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung.
Die Fördermittel richten sich insbesondere an Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern, die kleinere Maßnahmen zur Instandhaltung und Pflege durchführen möchten. Je nach Umfang der Maßnahme und Anzahl der eingehenden Anträge kann eine Förderung von bis zu 2.000 Euro gewährt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
- Es handelt sich um ein Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW).
- Eine denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt.
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Die Maßnahme wird bis zum 30. November des Bewilligungsjahres abgeschlossen.
- Für jedes Gewerk werden drei Vergleichsangebote vorgelegt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, eingetragene Vereine sowie kirchliche Organisationen. Die gewährten Zuschüsse sind nicht rückzahlbar. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Anträge können ab sofort bis zum 31. Mai 2026 bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Königswinter zum Download bereit.
Ansprechpartnerin:
Leoni Heeger
Telefon: 02244 889168
E-Mail: leoni.heeger@koenigswinter.de
Foto: Stadt Königswinter
Pressemitteilung, Königswinter, 17.04.2026

