Änderung von Haupt- und Nebenwohnung Wechsel des Hauptwohnsitzes

Leistungsbeschreibung

Wechsel des Hauptwohnsitzes (Statuswechsel)

Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, Minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Voraussetzungen

Verlagerung des Lebensschwerpunktes in eine andere Gemeinde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- bzw. Nationalpass) aller betroffenen Meldepflichtigen

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Dezernat II - Bürgerdienste b.punkt Oberpleis (330) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 14 Uhr bis 18 Uhr / Vormittags geschlossen
Fr: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Anschrift
Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)

Kontakt

Telefon:
02244 889 -0
Fax:
02244 889 378

Dezernat II - Bürgerdienste b.punkt Altstadt (330) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr: geschlossen

Anschrift
Bürgerbüro (bpunkt.) Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstraße 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 -0
Fax:
02244 889 378