Gewerbean-, um- und -abmeldung

Leistungsbeschreibung

Unter dem Begriff Gewerbe versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, Architekten u.a.). Sollte die Tätigkeit nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet sein liegt kein Gewerbe vor z. B.: Solaranlagen / Photovoltaikanlagen sind kein Gewerbe.

Das Gewerbeamt der Stadt Königswinter ist zuständig für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Ansinnen auf Gewerbeanmeldung, -ummeldung, bzw. -abmeldung.

Alle Informationen finden Sie unter: www.koenigswinter.de/de/gewerbeamt

Bei Anmeldung

  • Anmeldeformular GewA 1 (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
  • Beiblatt GewA 1 (bei juristischen Personen) (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
  • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis. Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden

Bei Bevollmächtigung

Der Bevollmächtigte muss den Pass oder Personalausweis des Gewerbetreibenden in Kopie sowie eine von diesem ausgestellte Vollmacht vorlegen, die den Bevollmächtigten ermächtigt, die gewünschte Gewerbeanzeige zu erstatten.

Bei Ummeldung

  • Ummeldeformular GewA 2 (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
  • Beiblatt GewA 2 (bei juristischen Peronen) (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
    Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis. Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und beide Personalausweise oder Pässe mitbringen. (Ausweis oder Pass des Anmeldenden und des Bevollmächtigten)
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

Bei Abmeldung

Folgende Unterlagen sind erforderlich (Nr. 2 bis 4 nicht älter als 3 Monate):

1. Antragsvordruck – (LINK einfügen)

2. Führungszeugnis der Belegart „O“ (für Behörden - nicht für private Zwecke)

von jedem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (z. B. Geschäftsführer) persönlich (mit Pass oder Personalausweis) bei dem für den Wohnsitz zuständigen Bürgeramt zu beantragen
bei Beantragung unbedingt den Verwendungszweck "Reisegewerbe" oder „Reisegewerbekarte“ und folgende Empfängeranschrift angeben: "Stadt Königswinter, Der Bürgermeister, Sicherheit und Ordnung – Gewerbeangelegenheiten, 53637 Königswinter"
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und zusätzlich für alle gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer)

für gesetzliche Vertreter: Siehe Erläuterungen zum Führungszeugnis der Belegart „O“ unter Nr. 2
für juristische Personen: Beantragung schriftlich bei der hiesigen Gewerbebehörde (E-Mail an gewerbe@koenigswinter.de oder auf dem Postweg an obige Adresse), wenn die Gesellschaft bereits gewerblich tätig war/ist. Sowohl für die Anforderung von Führungszeugnissen als auch für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben.
4. Bescheinigung in Steuersachen für die juristische Person und zusätzlich für alle gesetzlichen Vertreter

beim jeweils zuständigen Finanzamt zu beantragen
für die juristische Person nur dann erforderlich, wenn die Gesellschaft bereits steuerlich geführt wurde/wird bzw. bereits gewerblich tätig war/ist
5. Kopie des Handelsregisterauszuges (aktueller Stand) des zuständigen Amtsgerichtes

nur für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind
bei einer GmbH & Co. KG Handelsregisterauszug der GmbH und der KG
die beabsichtigte Tätigkeit muss sich im Unternehmensgegenstand wiederfinden
6. Kopie des Gesellschaftsvertrages

die beabsichtigte Tätigkeit muss sich im Unternehmensgegenstand wiederfinden
7. Bescheinigung gem. § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Belehrung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten nach § 42 Abs. 1 IfSG

Falls nicht bereits vorhanden, bitte beim Gesundheitsamt Siegburg beantragen.

Die Bescheinigung über die Belehrung ist nur dann vorzulegen, wenn offene Lebensmittel verkauft werden sollen.

Hinweis:

Gemäß § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) kann die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebes verhindern, wenn das Gewerbe ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis begonnen wird.

 

Informationen für natürliche Personen:

Verwaltungsgebühren

Neuerteilung einer Reisegewerbekarte: EUR 200,-

Änderung / Erweiterung des Tätigkeitsbereichs in der Reisegewerbekarte: EUR 150,-

Verlängerung: EUR 80,-

Bitte hierzu auch die Hinweise beachten!

Bei Antragstellung wird die Verwaltungsgebühr in voller Höhe fällig.

Folgende Unterlagen sind erforderlich (Nr. 2 bis 4 nicht älter als 3 Monate!):

1. Antragsvordruck – (siehe im Formularserver unter Gewerbe)

2. Führungszeugnis der Belegart „O“ (für Behörden - nicht für private Zwecke)

vom Antragsteller persönlich (mit Pass oder Personalausweis) bei dem für den Wohnsitz zuständigen Bürgeramt zu beantragen
bei Beantragung unbedingt den Verwendungszweck "Reisegewerbe" oder „Reisegewerbekarte“ und folgende Empfängeranschrift angeben: "Stadt Königswinter, Der Bürgermeister, Sicherheit und Ordnung – Gewerbeangelegenheiten, 53637 Königswinter"

3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

 Siehe Erläuterungen zum Führungszeugnis der Belegart „O“ unter Nr. 2

Sowohl für die Anforderung von Führungszeugnissen als auch für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben.

4. Bescheinigung in Steuersachen

- vom Antragsteller beim zuständigen Finanzamt zu beantragen

5. 2 aktuelle Passbilder

6. Bescheinigung gem. § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Belehrung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten nach § 42 Abs. 1 IfSG

Falls nicht bereits vorhanden, bitte beim Gesundheitsamt Siegburg beantragen.

Die Bescheinigung über die Belehrung ist nur dann vorzulegen, wenn offene Lebensmittel verkauft werden sollen.

Hinweis:

Gemäß § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) kann die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebes verhindern, wenn das Gewerbe ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis begonnen wird.

 

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Anträge / Formulare

Die Antragsstellung kann online direkt auf dem Gewerbe-Service-Portal des Land NRW erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.koenigswinter.de/de/gewerbeamt

Was sollte ich noch wissen?

Fragen zum Thema Gewerbe bitte an:

Dezernat II - Sicherheit und Ordnung (320) – Servicebereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

HerrBenFeldmann

Sachbearbeiter Gewerbe- und Veranstaltungsmanagement
Sicherheit und Ordnung (320) – Servicebereich
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Telefon:
02244 889-395
Raum:
0.4