Teilungsgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf der Genehmigung der Stadt Königswinter. Die Genehmigung wird in der Regel versagt, wenn hierdurch Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen und entscheidungsreifen Antrages versagt wird. Die Monatsfrist kann durch die Stadt Königswinter schriftlich verlängert werden.

Die Anträge werden in der Regel von dem jeweiligen Vermesser im Auftrage des Grundstückseigentümers gestellt. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Es werden, abhängig vom Arbeitsaufwand, Gebühren zwischen 50,00 und 250,00 Euro erhoben.

Anträge / Formulare

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauNinaWohlang

Sachbearbeiterin
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:

Di und Do 08:30 bis 12:30 Uhr
zusätzlich Do 14:00 bis 17:00 Uhr

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-170
Raum:
030