Teilungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf der Genehmigung der Stadt Königswinter. Die Genehmigung wird in der Regel versagt, wenn hierdurch Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen und entscheidungsreifen Antrages versagt wird. Die Monatsfrist kann durch die Stadt Königswinter schriftlich verlängert werden.
Die Anträge werden in der Regel von dem jeweiligen Vermesser im Auftrage des Grundstückseigentümers gestellt. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es werden, abhängig vom Arbeitsaufwand, Gebühren zwischen 50,00 und 250,00 Euro erhoben.
Anträge / Formulare
Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger Vereinbarung.
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de
Mitarbeitende
FrauNinaWohlang
Obere Straße 853639KönigswinterThomasberg
- Telefon:
- 02244 889-170
- E-Mail:
- nina.wohlang@koenigswinter.de
- Raum:
- 030