Vergnügungssteuer

Leistungsbeschreibung

Nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Königswinter sind u. a. steuerpflichtig:

  • Das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen o.ä. sowie in Gastwirtschaften etc.
  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art u.ä.

Der Steueranspruch bei den Apparaten entsteht mit der Aufstellung. Vom Halter ist der Zeitpunkt der Aufstellung sowie der Aufstellort des Apparates der Stadt mitzuteilen.

Die Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Stadt anzumelden. Steuerschuldner ist der Halter des Apparates bzw. der Veranstalter.

Einzelheiten können der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Königswinter entnommen werden.

Anträge / Formulare

Dezernat I - Steuern und Einkauf (22) – Geschäftsbereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauDagmarFrost

Sachbearbeiterin
Steuern und Einkauf (22)

Sprechzeit:
Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dollendorfer Straße 39
53639KönigswinterOberpleis
Telefon:
02244 889-212
Raum:
209

HerrJörgWüstenhagen

Sachbearbeiter
Steuern und Einkauf (22)

Sprechzeit:
Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Telefon:
02244 889-246