Wohnungsbauförderung
Leistungsbeschreibung
Bauherren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (in erster Linie Einkommensvoraussetzungen), haben die Möglichkeit, für den Bau oder erstmaligen Erwerb Ihres zukünftigen Heimes einen Antrag auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zu stellen.
Bewilligungsbehörde für das Stadtgebiet Königswinter ist die Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreis unter 02241/13-2169 (Hotline). Hier sind auch nähere Informationen über sämtliche Förderprogramme (auch Mietwohnungsbau) und Fördervoraussetzungen erhältlich sowie entsprechende Antragsformulare.
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