Lehr- und Lernmittel / Lernmittelfreiheit

Leistungsbeschreibung

Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lehrmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Die Höhe des Durchschnittsbetrages und des Eigenanteils werden durch Rechtsverordnung festgelegt. Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Für den Bezug der Lernmittel ohne den Eigenanteil werden von der unten genannten Stelle Gutscheine ausgestellt.

Schule und Sport (40) – Geschäftsbereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauSimoneWertenbroich

Sachbearbeiterin
Schule und Sport (40) – Geschäftsbereich

Sprechzeit:

Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Telefon:
02244 889-313
Raum:
211