Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten die Bescheinigung für die Jugendschutzuntersuchung in den Bürgerservicestellen. Sie kann für alle Personen ausgestellt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich an den Jugendlichen selbst oder an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.

Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. seinen Erziehungsberechtigten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.

In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.