Gaststättenerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten (Gaststätte) dürfen erst mit Erteilung der Erlaubnis aufgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Antrag (Formular siehe unten)

• Grundrisszeichnung, Baubeschreibung und Lageplan in je 2-facher Ausfertigung

• Führungszeugnis – Belegart 0 – vom Antragsteller (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)

• Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Antragsteller (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)

• Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt

• Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuständigen Stadtkasse (Wohnort)

• Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht (Internetseite: www.vollstreckungsportal.de)

• Bei Pachtverhältnis: Pachtvertrag bzw. Mietvertrag

• Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz

• Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (innerhalb von drei Monaten bei vorläufigen Erlaubnissen, bei Neukonzessionierungen kann eine Erlaubnis nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller den Unterrichtungsnachweis bereits beigebracht hat) siehe Beiblatt

Beabsichtigen Sie eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche benötigen Sie drei Genehmigungen:

• Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche

• eine Sondernutzungserlaubnis
(jährlich zu beantragen im Geschäftsbereich Tief- und Gartenbau bei Herrn Kittelmann, Tel.: 02244/889 102)

• ab 40 m² eine baurechtliche Genehmigung
(bitte prüfen, ob bereits vorhanden, falls notwendig zu beantragen bei der Bauverwaltung der Stadt Königswinter)

Beabsichtigen Sie eine Außengastronomie auf einer privaten Fläche benötigen Sie zwei Genehmigungen:

• Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche

• ab 40 m² Erweiterte Baugenehmigung

und die anschließende baurechtliche Schlussabnahme. Diesbezüglich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung der Stadt Königswinter zur Verfügung.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

150,00 € bis 5.000,00 €

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis:

Vor Betriebseröffnung werden Sie gebeten, sich mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241/13 2586 (Herr Balensiefer) in Verbindung zu setzen und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Hinsichtlich der eventuell notwendigen abwassertechnischen Anlagen steht Ihnen Herr Keuler unter der Telefonnummer 02244/889 123 zur Verfügung.

Der Name des Inhabers/Firma an der Außenseite des Betriebes oder am Eingang sichtbar und für jedermann erkenntlich anzubringen. Die ausgehändigten Beiblätter sind zu beachten.

Zukünftig muss die Anmeldung persönlich erfolgen.

Elektronische Antragstellung

Dezernat II - Sicherheit und Ordnung (320) – Servicebereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauAlinaRoth

Sachbearbeiterin
Sicherheit und Ordnung (32/320)

Sprechzeit:

Mo-Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie Do 14:00 bis 17:00 Uhr

Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Telefon:
02244 889-396
Raum:
2.2