Gesetzliche Grundlagen der Arbeit
- Das Grundgesetz
- Das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Die Gemeindeordnung des Landes NRW
- Die Hauptsatzung der Stadt Königswinter
- Der Frauenförderplan der Stadt Königswinter
Aktuelles – Schnell gefunden
Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu optimieren. Darüber hinaus werden Zielvereinbarungen zur Chancengleichheit getroffen, um beispielsweise den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen sowie die Bedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren.
Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt ebenso den gleichstellungsrelevanten Grundsatz in politischen Gremien, in Fachgruppen, Arbeitskreisen sowie dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt und weist auf bestehende Defizite hin. Auch hier werden entsprechende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen mit Kooperationspartnerinnen und partnern erarbeitet und umgesetzt.
Die Gleichstellungsbeauftragte organisiert u.a. in Kooperation öffentliche Foren, Diskussionsrunden, Seminare und Workshops zu geschlechtergerechten Themen.
Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Informationen, Auskünfte und Hilfestellung wünschen
Gleichstellungsbeauftragte Hier können Sie den Flyer der Gleichstellungsbeauftragten downloaden. | |
Sind Sie von häuslicher Gewalt betroffen?
Wir wissen, das eigene Zuhause ist für viele nicht immer ein sicherer Ort. Und häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine Straftat!
Der Runde Tische gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis hilft!
Wenn Sie akut gefährdet sind, rufen Sie zu ihrem Schutz die Polizei.
Sprechzeit:
Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr