Neue Förderrichtlinien von Kunst und Kultur

Für die finanzielle Förderung von Kunst und Kultur gibt es ab sofort ein neues Regelwerk in Königswinter, das vom Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen wurde. Kulturtragende Vereine haben damit die Möglichkeit, kulturelle Angebote, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, finanziell durch die Stadt fördern zu lassen.

Im städtischen Haushalt stehen in diesem Jahr insgesamt 30.000 EUR für eine Förderung bereit. Über Anträge mit einem Fördervolumen ab 1.000 EUR entscheidet der Kultur-, Tourismus- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Förderungen, die unter diesem Betrag liegen, fallen in die Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Kultur der Stadtverwaltung Königswinter.

Zur Förderung muss vorab ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden, der alle erforderlichen und entscheidungsrelevanten Angaben enthalten sollte. Über die notwendigen Angaben oder den Ablauf des Bewilligungsverfahrens können sich Interessierte beim Geschäftsbereich Kultur unter  oder telefonisch unter 02244/889-302 informieren.

Der Kultur-, Tourismus- und Wirtschaftsförderungsausschuss wird sich in seiner kommenden Sitzung am 24. Mai 2022 bereits mit den ersten eingegangenen Anträgen befassen.

(Stand 10.05.2022)



Die aktuellen Richtlinien findet man als PDF-Datei im Ortsrecht unter (4) Schul- und Kultusverwaltung, 4.080 Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Königswinter.