Förderrichtlinien von Kunst und Kultur

Richtlinie zur Kulturförderung in Königswinter – Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt
Für die finanzielle Förderung von Kunst und Kultur gilt in Königswinter eine Förderrichtlinie. Ziel ist es, kulturtragenden Vereinen eine klar geregelte Möglichkeit zu bieten, für kulturelle Angebote finanzielle Unterstützung durch die Stadt zu beantragen. Im städtischen Haushalt stehen grundsätzlich Mittel für die Förderung kultureller Projekte bereit. Über Anträge mit einem Fördervolumen ab 1.000 Euro entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport. Förderanträge unterhalb dieses Betrags werden durch den Geschäftsbereich Kultur der Stadtverwaltung Königswinter bearbeitet und entschieden.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein formloser schriftlicher Antrag, der vor Beginn des Projekts gestellt werden muss und alle für die Entscheidung relevanten Informationen enthält.
Interessierte Vereine und Kulturschaffende sollten sich zu den erforderlichen Angaben sowie zum Ablauf des Bewilligungsverfahrens beim Geschäftsbereich Kultur der Stadtverwaltung informieren:
E-Mail: kultur@koenigswinter.de
Telefon: 02244 / 889-302
Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt jede Förderung als sogenannte freiwillige Leistung bis auf Weiteres unter ausdrücklichem Haushaltsvorbehalt steht. Eine Bewilligung von Fördermitteln erfolgt daher stets vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.
(Stand 10.03.2026)
Die aktuellen Richtlinien findet man als PDF-Datei im Ortsrecht unter (4) Schul- und Kultusverwaltung, 4.080 Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Königswinter.
