Servicebereich Bauordnung

Grundlegende Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauantragstellung sowie die zugehörigen Formulare finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie sind auf der Suche nach Ihrem Ansprechpartner für Ihre Fragen und Anliegen? Dann benutzen Sie bitte unser Auskunftssystem "Was erledige ich wo?".
Örtliche Bauvorschriften auf Grundlage des § 89 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (wie die Stellplatzsatzung und Baugestaltungssatzungen) können Sie unter der Rubrik Ortsrecht unter dem Punkt "(6) Bauverwaltung" abrufen.

Ein Besuch der Verwaltungsstandorte ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Aktuelles (06.06.2024)

Veränderte Bearbeitungsdauer und neue Erreichbarkeiten der Baugenehmigungsbehörde

Leider ist aktuell die Personalsituation im für Baugenehmigungen zuständigen Servicebereich Bauordnung der Stadt Königswinter sehr angespannt. Aus diesem Grund kommt es voraussichtlich bis Ende August zu längeren Bearbeitungszeiten als gewohnt. Der Servicebereich Bauordnung bittet um Verständnis, wenn sich die Bearbeitung von Anträgen oder die Beantwortung von E-Mails verzögert. Die Mitarbeitenden der Bauordnung sind bemüht, die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.

Um die rechtliche Prüfung und Bescheidung von qualifizierten Anträgen bestmöglich sicherzustellen und daneben weiterhin eine persönliche Beratungsmöglichkeit in Genehmigungsfragen zu gewährleisten, wird die telefonische Erreichbarkeit der Bauordnung ab sofort über feste Telefonsprechzeiten sichergestellt. Bürgerinnen und Bürger erreichen die Bauordnung bei Fragen zu ihrem Bauantrag bzw. bei Fragen zur Genehmigungsfähigkeit ihres Vorhabens unter der Telefonnummer 02244/889-164 immer dienstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr.