Schöffen

Leistungsbeschreibung

Schöffen entscheiden als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren der Amtsgerichte sowie der Strafkammern der Landgerichte. Sie werden auf 4 Jahre gewählt, die laufende Wahlperiode läuft bis zum 31.12.2023. Grundsätzlich kann das Schöffenamt von Deutschen versehen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet und das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Stadt Königswinter ist nur für die organisatorische Durchführung der Schöffenwahl zuständig, das bedeutet, dass sie die Vorschlagsliste der zur Wahl aufzustellenden Schöffen für den Bezirk der Strafkammern bei dem Landgericht Bonn sowie dem gemeinsamen Schöffengericht Bonn und Königswinter beim Amtsgericht Bonn aufstellt. Nähere Informationen über das Schöffenamt erhalten Sie unter der Internetadresse des Justizministeriums des Landes NRW
www.justiz.nrw.de

Dezernat II - Recht, Umlegung und Versicherungen (30) – Stabsstelle

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauPetraRamrath

Sachbearbeiterin
Recht, Umlegung und Versicherungen (30)

Sprechzeit:

Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Drachenfelsstraße 3
53639Königswinter
Telefon:
02244 889-308
Fax:
02244 889-338
Raum:
H 1.2