Förderrichtlinie „Straßenausbaubeiträge KAG“

Mit der am 23.03.2020 veröffentlichten „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ übernahm das Land Nordrhein-Westfalen bisher nach der jeweiligen gemeindlichen Satzung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen zu erheben sind.

Seit dem 11.05.2022 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen jetzt 100 % der kommunalen Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen nach der jeweiligen gemeindlichen Satzung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), zu erheben sind.

Die geänderte Richtlinie gilt vom 12.05.2022 bis zum 31.12.2026.

Einzelheiten zur Förderung können Sie der Förderübersicht entnehmen. Darüber hinaus können Sie die Förderrichtlinie sowie die Muster zum Förderantrag und dem Verwendungsnachweis hier einsehen:

Förderübersicht
Förderrichtlinie
Antragsmuster
Verwendungsnachweis

 

 

Kommunaler Straßenbau

Straßen- und Wegekonzept

 
Richtlinie Kommunaler Straßensbau 2022 (PDF) 1. Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept 2023-2027  
Richtlinie Kommunaler Straßenbau 2020 (PDF) Aufstellung Straßen- und Wegekonzept 2021-2025