Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

Die Landesregierung NRW hat Förderrichtlinien für die Gewährung von Landesmitteln zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen (Förderrichtlinie Denkmalpflege) aufgelegt. Es handelt sich dabei um sogenannte Pauschalzuweisungen, die für Maßnahmen Dritter an Denkmälern zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzung für die Gewährung der Pauschalzuweisungen ist, dass die Kommune einen Eigenanteil grundsätzlich in gleicher Höhe wie die beantragten Mittel im Haushalt einstellt. Die Landesregierung gibt daraufhin für Königswinter wegen der großen Anzahl der Denkmäler einen Zuschuss von 60 %; 40 % trägt die Stadt.

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Königswinter hat jährlich Mittel in Höhe von 50.000 € als Pauschalzuwendungen für Maßnahmen der Denkmalpflege in den Haushalt eingestellt. In der Regel werden die Förderanträge für Pauschalmittel im Zeitraum Juni, Juli, August jeden Jahres bewilligt und private Dritte können für ihre eigenen Objekte bei der örtlichen Denkmalbehörde Anträge auf Pauschalmittel stellen.

Eine Förderung aus Pauschalmitteln erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (z.B. eingetragene Vereine)
  2. Es muss sich um ein Denkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) handeln.
  3. Es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden sein.
  4. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen sein; vorzeitiger Baubeginn ist nicht möglich.
  5. Die Maßnahme muss bis zum 31.12. des Bewilligungsjahres abgeschlossen sein.
  6. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihe des Antragseingangs ab 01.01. eines jeden Kalenderjahres.
  7. Zum Antrag gehört eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung einschließlich Materialangabe.
  8. Zuschüsse für bauliche Erweiterungen von Denkmälern werden nicht gewährt.
  9. Es müssen für jedes Gewerk mindestens drei Angebote vorgelegt werden; zur Bezuschussung ist das jeweils preisgünstigste maßgeblich. Nachträge können nicht berücksichtigt werden.
  10. Es wird ein förmlicher Bescheid erteilt, der auch mit Auflagen versehen werden kann.
  11. Der Zuschuss kann zwischen 200  € und 10.000 € pro Objekt betragen. Die Höhe ermittelt sich aus dem denkmalbedingten Mehraufwand.
  12. Der Zuschuss wird nach Beendigung der Arbeiten ausgezahlt.
  13. Nach Abschluss der Arbeiten werden ein Verwendungsnachweis mit den jeweiligen  Schlussrechnungen sowie eine Fotodokumentation zur Maßnahme vorgelegt.

Anträge zur Förderung aus Pauschalmitteln können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter gestellt werden. Das Antragsformular kann unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Ihre Ansprechpartnerin:

Angelika Felgenhauer, Untere Denkmalbehörde, Obere Straße 8, 53639 Königswinter
Telefon 02244 889-163
E-Mail: angelika.felgenhauer@koenigswinter.de