Antrag auf Genehmigung eines(r) Straßenaufbruches / Bordsteinabsenkung

nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWGNW)


Straßenaufbruch beantragen
Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die von der ausführenden Firma gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von min. 5 Werktagen zu berücksichtigen.

Bordsteinabsenkung beantragen
Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt. Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein. Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen ist dies die Stadt Königswinter. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennt der unten angebende Mitarbeiter gerne den zuständigen Ansprechpartner.

Kosten/Gebühren
•Gemäß „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Königswinter“ fallen 78,00 € an. Bei entsprechenden Aufwand können im Verlauf der Baumaßnahme weitere Gebühren entstehen.

•Herstellungskosten

Erforderliche Unterlagen
•ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf Genehmigung eines(r) Straßenaufbruches / Bordsteinabsenkung“

Zahlungsart
•Überweisung

Bearbeitungszeit
•5 Werktage

Links
•Antrag auf Genehmigung eines(r) Straßenaufbruches / Bordsteinabsenkung
•Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Königswinter