Sitzungen während der Pandemie

Aufgrund der pandemischen Lage kann nur eine begrenzte Anzahl Besucherinnen und Besuche zu den Gremiensitzungen eingelassen werden. Daher wird darum gebeten, sich per E-Mail anzumelden. Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise in den Bekanntmachungen der konkreten Sitzung.

Für den Zutritt zur Gremiensitzung ist die 3-G-Regel gültig:

3G-Regel: 3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. 

  • Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig. Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis. Zur Optimierung der Wirksamkeit der Grundimmunisierung sollte laut STIKO-Empfehlung vier Wochen nach der Erstimpfung eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht werden, um so den bestmöglichen Impfschutz zu sichern. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.
  • Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Der Genesenenstatus gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests, also insgesamt nur noch drei Monate nach Infektion.
  • Als negativ getestet gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder mit einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden.

Wie bestimmt erfolgt die Kontrolle der digitalen Impfzertifikate beim Zutritt durch einen Mitarbeitenden der Verwaltung mit der vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen CovPassCheck-App. Bitte zeigen Sie daher beim Empfang unaufgefordert einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine Testung vor.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Versammlungsräume und -gebäude ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2, medizinische Maske) getragen werden muss. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.