Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
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Dann ist eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Stadtverwaltung Königswinter genau das richtige für Dich!
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die Ausbildung beginnt jeweils zum 01.08. eines jeden Jahres.
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist in fachtheoretische und fachpraktische Abschnitte unterteilt. Die fachpraktische Ausbildung absolvierst Du in verschiedenen Einsatzbereichen der Stadtverwaltung. Dort erwartet Dich ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum.
Der Berufsschulunterricht findet berufsbegleitend einmal wöchentlich am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln sowie in Blockform am Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn statt.
Im theoretischen Unterricht der Ausbildung werden Dir zur Vorbereitung auf Deine künftigen Aufgaben insbesondere die Anwendung von Gesetzen und das erforderliche Fachwissen in folgenden Themenbereichen vermittelt (Aufzählung nicht abschließend):
Während der Ausbildung wechseln fachpraktische Einsätze in verschiedenen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung mit Blockunterricht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn ab.
Nach Abschluss Deiner Ausbildung bist Du durch die breitgefächerte Fachkunde grundsätzlich auf jeder Verwaltungsstelle der mittleren Ebene einsetzbar. Überdies eröffnen sich leistungsorientierten Verwaltungsfachangestellten weitere Aufstiegsmöglichkeiten.
Du erhältst derzeit gemäß TVAöD eine monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung in Höhe von:
1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 EUR
2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 EUR
3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 EUR
Es werden Dir überdies vermögenswirksame Leistungen wie auch eine Jahressonderzahlung gezahlt. Darüber hinaus erhältst Du einen Lernkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR je Ausbildungsjahr sowie einen einmaligen Lernkostenzuschuss zu Beginn Deiner Ausbildung in Höhe von 160 EUR.
Bestehst Du die Abschlussprüfung mit dem ersten Versuch erfolgreich, erwartet Dich außerdem eine Abschlussprämie in Höhe von 400 EUR.
Dein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr.