Erhebung der Ausgleichsbeträge

Die Sanierungsgebiete "Königswinter-Altstadt" und "Königswinter-Drachenfels" wurden gemäß den Ratsbeschlüssen vom 6. März 2017 mit Wirkung zum 26. März 2017 aufgehoben. Gemäß § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch haben die Eigentümer der in den Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag in Geld an die Stadt zu entrichten. Die Höhe des Ausgleichsbetrages entspricht der sanierungsbedingten Werterhöhung des Grundstücks.

Allgemeine Informationen zu Ausgleichsbeträgen finden Sie hier im Kapitel "Was sind Ausgleichsbeträge? Wer muss zahlen?".

Am Dienstag, dem 15.05.2018 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Erhebung der Ausgleichsbeträge in den ehemaligen Sanierungsgebieten "Königswinter-Altstadt" und "Königswinter-Drachenfels" statt. Hierzu wurden mit Schreiben vom 27.04.2018 alle Eigentümer in den ehemaligen Sanierungsgebieten eingeladen, die einen Ausgleichsbetrag entrichten müssen. Die voraussichtliche Höhe des Ausgleichsbetrages wurde den Eigentümern bereits in den Schreiben mitgeteilt.

Die den Ausgleichsbeträgen zugrunde liegenden Gutachten sowie weitere Unterlagen mit Informationen zur Erhebung der Ausgleichsbeträge und den besonderen Bodenrichtwerten können Sie unten auf dieser Seite herunterladen. Dort finden Sie auch eine Datei mit Antworten auf Fragen und Anmerkungen, die von vielen Bürgern im Rahmen der Erhebung von Ausgleichsbeträgen gestellt wurden (häufig gestellte Fragen, FAQ).

Die Gutachten können Sie zusätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, zusätzlich montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) in den folgenden Dienststellen der Stadtverwaltung einsehen:

  • Haus Bachem, Vorstandsbüro, Drachenfelsstraße 4, 53639 Königswinter-Altstadt,
  • Verwaltungsgebäude Thomasberg, Obere Straße 8, 53639 Königswinter-Thomasberg, Zimmer 027.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist hierfür jedoch eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich (02244 889-139).