Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde europaweit eine Vorschrift zur Kartierung von Lärmbelastungen und zur Erstellung von Lärmaktionsplänen erlassen. Durch diese Richtlinie und § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die zuständigen Behörden zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit verpflichtet.
Die Lärmminderungsplanung ist in § 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt. In Königswinter sind die Hauptverkehrsstraßen und die Haupteisenbahnstrecken mit verkehrlichen Belastungszahlen gem. § 47 b-c BImSchG zu betrachten. Es sind daher Lärmkartierungen für Hauptverkehrsstraßen (über 3 Mio. Kfz/Jahr ab der 2. Stufe) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr ab der 2. Stufe) durchzuführen. In Lärmkarten werden die Lärmquellen des Verkehrs dargestellt und die von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen wiedergegeben. Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die Erstellung von Lärmaktionsplänen. In Lärmaktionsplänen werden die Ziele und Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten Jahre festgelegt.
Die Stadt Königswinter hat im Jahr 2017 die Lärmaktionsplanung der 2. Stufe zu Straßen- und Schienenverkehr aufgestellt.
Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 wurde als Nachtrag zur Lärmaktionsplanung aus 2017 erstellt und aufgrund der Corona-Pandemie am 09.04.2020 durch Dringlichkeitsentscheidung beschlossen.
Die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 wurde als 2. Nachtrag zur Lärmaktionsplanung aus 2017 erstellt und am 01.07.2024 durch den Stadtrat beschlossen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, bestehende Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen der Lärmsituation, ansonsten jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu überarbeiten. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingehenden Anregungen werden geprüft und eingearbeitet. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) stellt dafür Daten der Lärmkartierung für die Nicht-Ballungsräume zur Verfügung.
Die aktuelle Stufe der Lärmkartierung für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen und ‑straßenabschnitte in Königswinter kann auf dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr oder unter dem Link www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de eingesehen werden.
Seit dem 01.01.2015 werden Lärmaktionspläne an Haupteisenbahnstrecken durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erarbeitet. Der aktuelle Stand der Lärmaktionsplanung des EBA kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter dem Link Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken eingesehen werden.
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung erhalten Sie bei Frau Kinz, Tel. 02244 889-171.