Parkgebührenordnung der Stadt Königswinter

Im Jahr 2016 wurde eine öffentlich tagende, interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch der Gewerbeverein, die Tourismus GmbH, weitere Institutionen vertreten und auch interessierte Bürger willkommen waren, die den Auftrag erhielt, ein einheitliches Parkkonzept für die Altstadt Königswinters zu erstellen. Im November 2016 wurde ein solches Konzept den Ratsausschüssen und schließlich dem Stadtrat in der Sitzung am 06.03.2017 vorgelegt, der den Vorschlägen folgte und eine entsprechende Parkgebührenordnung beschlossen hat.

Das Konzept sieht die Einrichtung von vier Parkzonen vor (Süd, Ost, Nord und Zentrum). In der Zone Süd werden danach keine Parkgebühren erhoben, in den anderen drei Zonen wird die Parkgebührenpflicht ausgeweitet. Die Höhe der Parkgebühren ist in diesen drei Zonen gleich, auch die gebührenpflichtige Parkzeit (09 Uhr bis 19 Uhr täglich). In der Zone Zentrum gilt eine Höchstparkdauer von 2 Stunden und es wird ein sogenannte Brötchentaste eingerichtet, die für eine halbe Stunde gebührenfreies Parken ermöglicht. In den beiden anderen Zonen ist ganztägiges Parken möglich (Tageshöchstpreis 4 EUR).

Den Bewohnern der gebührenpflichtigen Parkzonen Zentrum und ist wird künftig die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer antragsabhängigen Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Gebühren an den Parkscheinautomaten entrichten zu müssen.

Es gibt 2 unterschiedliche Kategorien dieser Ausnahmegenehmigungen. Diese sind:

 

Parkplatzgebundene Ausnahmegenehmigung

Drei der vier Parkzonen (für die Parkzone Süd besteht diese Notwendigkeit nicht) werden durch ein farblich gekennzeichnetes Punktesystem ausgewiesen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Zonen

Für die Bewohner der Zonen Zentrum und Ost besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für einen nahegelegenen Parkplatz (Zentrum: Brenneisparkplatz P4, Bahnhofsallee; Ost: Bobby Parkplatz) zu beantragen, da hier kein gebührenfreier Parkraum zur Verfügung steht. Angestellte von ansässigen Betrieben können eine Ausnahmegenehmigung für den Parkplatz unter der Drachenbrücke – P3 – beantragen.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt ein gebührenfreies Parken, je nach Straße in der Königswinterer Altstadt, auf dem angegebenen Parkplatz.

Bewohner (Zonen Zentrum / Ost)

Ein Inhaber dieser Bewohner-Ausnahmegenehmigung kann in der Zone, in der er wohnt kostenfrei parken, außer montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr und samstags 9 Uhr bis 14 Uhr. In diesen Zeiten ist kostenfreies Parken nur auf den angegebenen Parkplätzen (Zentrum: Brenneisparkplatz P4, Bahnhofsallee; Ost: Bobby Parkplatz) für die Bewohner mit Ausnahmegenehmigung möglich. An gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, kann in der jeweiligen Zone kostenfrei geparkt werden.

Wichtig: Die Genehmigung, die in Form einer Karte erteilt wird, ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

 

Angestellte                                        

montags bis freitags               9 Uhr bis 19 Uhr

auf dem Parkplatz unter der Drachenbrücke (P3).

Für diese Ausnahmegenehmigungen wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR € jährlich erhoben.


Hinweis:
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Die Ausnahmegenehmigung gilt für PKW bis 2,8t zulässiges Gesamtgewicht. Die Regelungen der Parkgebührenordnung der Stadt Königswinter und die Hinweise auf den Parkausweisen sind zu beachten. Der jeweilige Ausweis gilt nur für das angegebene Fahrzeug.
Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind folgende Nachweise des Antragstellers bzw. der Antragstellerin:

Bewohner:
  • Wohnsitz des Bewohners in der Königswinterer Altstadt in der jeweiligen Zone
  • Zulassung des Fahrzeuges auf den eigenen Namen
    (Der Fahrzeugschein ist in Kopie beizufügen)
  • Es steht kein anderweitiger privater Parkplatz zur Verfügung.
Angestellte/Beschäftigte der Betriebe in der Altstadt:
  • Berufstätigkeit in einem ansässigen Betrieb

 

Parkplatzungebundene Ausnahmegenehmigung:
Mit dieser Ausnahmegenehmigung erhalten Sie die Möglichkeit, in allen Zonen der Königswinterer Altstadt entgegen der Parkscheinregelung und ohne zeitliche Einschränkung zu parken.

Für diese Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 360 EUR jährlich erhoben.

Hinweis:
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Die Ausnahmegenehmigung gilt für PKW bis 2,8t zulässiges Gesamtgewicht. Die Regelungen der Parkgebührenordnung der Stadt Königswinter und die Hinweise auf den Parkausweisen sind zu beachten. Der jeweilige Ausweis gilt nur für das angegebene Fahrzeug.

 

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist der Servicebereich Straßenverkehr zuständig. Unter dieser Information steht Ihnen ein Antragsmuster zur Verfügung. Dieses ist vollständig und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend auszufüllen. Es bestehen folgende Möglichkeiten der Antragstellung:
- E-Mail: strassenverkehr@koenigswinter.de
- Fax 02244 889 378
- auf dem Postweg:

Stadtverwaltung Königswinter – Servicebereich 660 – (Straßenverkehr) -
Obere Straße 8, 53639 Königswinter

Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen.
Zur Beantwortung evtl. Fragen stehen Ihnen die nachstehenden Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Joachim Fuchs, Leiter Straßenverkehr, Durchwahl -111

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