Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die Aufhebung der Sanierungsgebiete?

Der Rat der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 6. März 2017 Satzungen zur Aufhebung der Sanierungssatzungen in der Altstadt und am Drachenfels beschlossen. Die Aufhebungssatzungen wurden am 25. März 2017 bekanntgemacht; die Aufhebung der Sanierungsgebiete ist damit wirksam geworden. Das bedeutet für Sie konkret:

  • Das sanierungsrechtliche Genehmigungserfordernis (§§ 144, 145 Baugesetzbuch) entfällt. Bislang war für verschiedene Vorhaben und Vorgänge in den Sanierungsgebieten eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Dies betraf u. a. Bauvorhaben, erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen, Veräußerungen von Grundstücken und die Begründung von Erbbaurechten, die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Grunddienstbarkeiten usf. Sanierungsrechtliche Genehmigungen sind nun nicht mehr erforderlich. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere öffentlich-rechtlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse, die ggf. auf anderer rechtlicher Grundlage vorgeschrieben sind (z. B. Baugenehmigungen), weiterhin erforderlich sind.

  • Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach den §§ 152 - 156 a Baugesetzbuch hinsichtlich der Bemessung von Kaufpreisen, Entschädigungen und des Umlegungsvorteils entfallen. Das heißt u. a., dass die bisher erforderliche Kaufpreisprüfung durch die Stadt bei Grundstücksgeschäften im Sanierungsgebiet entfällt.

  • Gemäß § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch haben die Eigentümer der in den Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag in Geld an die Stadt zu entrichten. Die Höhe des Ausgleichsbetrages entspricht der sanierungsbedingten Werterhöhung des Grundstücks. Weitere Erläuterungen finden Sie unten auf dieser Seite im Abschnitt "Was sind Ausgleichsbeträge?".

  • Die Sanierungsvermerke im Grundbuch werden gelöscht.

  • Das Förderprogramm für Fassaden- und Dachmaßnahmen ist ausgelaufen. Auch die steuerlichen Vergünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes im Rahmen einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung entfallen. Im Zuge des integrierten Handlungskonzeptes soll in Zukunft wieder ein Fassaden- und Dachprogramm aufgelegt werden; dies ist jedoch abhängig von der Bereitstellung von Städtebaufördermitteln durch Bund und Land. Die Zeitschiene kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Hinweis: Die Gestaltungssatzung ist von der Aufhebung der Sanierungsgebiete nicht betroffen und ist weiterhin wirksam.

Was sind Ausgleichsbeträge? Wer muss zahlen?

Durch die von der Stadt durchgeführten Maßnahmen im Sanierungsgebiet kommt es in der Regel zu Bodenwertsteigerungen. Die Kommune ist gemäß § 154 Baugesetzbuch verpflichtet, von privaten Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet einen Ausgleichsbetrag in Höhe der durch die Sanierung verursachten Bodenwertsteigerung zu erheben. Im Gegenzug werden in Sanierungsgebieten keine Erschließungsbeiträge erhoben.

Die vom Eigentümer zulässigerweise durch eigene Investitionen erzielten Bodenwertsteigerungen sowie die Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt fließen hingegen nicht in den Ausgleichsbetrag ein.

Der Ausgleichsbetrag dient der anteiligen Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten der Sanierung. Der Betrag wird in der Regel mit Abschluss der Sanierung erhoben. Der unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Rhein-Sieg-Kreis hat inzwischen untersucht, ob und in welcher Höhe Bodenwertsteigerungen durch die Sanierungsmaßnahme verursacht wurden und hierzu aktualisierte besondere Bodenrichtwerte ermittelt sowie am 07.12.2017 beschlossen.

sanierungsbodenwert

Abbildung: Die Höhe des Ausgleichsbetrages entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung des Grundstücks (Darstellung: Stadt Königswinter)

Anhand dieser besonderen Bodenrichtwerte kann der voraussichtliche Ausgleichsbetrag abgeschätzt werden (Differenz von sanierungsunbeeinflusstem Bodenrichtwert = Anfangswert und sanierungsbeeinflusstem Bodenrichtwert = Endwert).

Die Ausgleichsbeträge werden nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erhoben. Am Dienstag, dem 15.05.2018 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Erhebung der Ausgleichsbeträge in den ehemaligen Sanierungsgebieten "Königswinter-Altstadt" und "Königswinter-Drachenfels" statt. Hierzu wurden mit Schreiben vom 27.04.2018 alle Eigentümer in den ehemaligen Sanierungsgebieten Altstadt und Drachenfels eingeladen, die einen Ausgleichsbetrag entrichten müssen. Die voraussichtliche Höhe des Ausgleichsbetrages wurde den Eigentümern bereits in den Schreiben mitgeteilt. In der Veranstaltung wurde noch einmal umfassend über die Erhebung des Ausgleichsbetrages informiert.

Auf dieser Seite können Sie weitere Unterlagen zu den Ausgleichsbeträgen und den besonderen Bodenrichtwerten herunterladen.

Wozu dient die Gestaltungssatzung? Was muss ich beachten?

Ziel der Gestaltungssatzung "Königswinter-Altstadt" ist der Schutz der historischen Altstadt von Königswinter mit ihrer historischen, städtebaulichen und touristischen Bedeutung. Durch die Satzung soll ein harmonisches Erscheinungsbild geschaffen und bewahrt werden.

Die Regelungen der Gestaltungssatzung sind bei allen Neuanlagen, Wiederaufbauten, baulichen Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen von Gebäuden, Werbeanlagen, Warenautomaten etc. anzuwenden.

Zum Download der Gestaltungssatzung

Bei Fragen sind wir gern für Sie da. Ihr Ansprechpartner: Herr Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail dominik.braunsteiner@koenigswinter.de.

Wie kann ich mich an der Altstadtentwicklung beteiligen?

Die Mitwirkung der Bürger und Eigentümer an der Entwicklung der Altstadt ist sehr wichtig. Im Zuge des integrierten Handlungskonzeptes fand ein Bürgerforum zur Zukunft der Altstadt statt, bei dem sich alle Interessierten beteiligen und ihre Ideen und Anregungen äußern konnten. Die Ergebnisse des Planungsprozesses wurden den Bürgern bei einer großen Abschlussveranstaltung vorgestellt.

Die Stadtverwaltung führt bei konkreten Projekten und Bebauungsplanverfahren Bürgeranhörungen und Informationsveranstaltungen durch, bei denen Sie sich informieren können und Ihre Anregungen zu den Planungen äußern können. Die Termine werden in der Presse sowie auf der städtischen Internetseite bekanntgegeben. Wir nehmen Ihre Anregungen und Ideen natürlich auch außerhalb der genannten Veranstaltungen entgegen.

Wie kann ich Sie erreichen?

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitergehende Informationen? Planen Sie Baumaßnahmen oder Umbauten? Möchten Sie ein Geschäft eröffnen? Haben Sie Anregungen für die Altstadtentwicklung? Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Königswinter sind gerne für Sie da:

Dominik Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail: Dominik.Braunsteiner@koenigswinter.de

Cornelia Gamm, Tel. 02244 889-166, E-Mail: Cornelia.Gamm@koenigswinter.de

Anya Geider, Tel. 02244 889-177, E-Mail: Anya.Geider@koenigswinter.de

Theo Krämer, Tel. 02244 889-128, E-Mail: Theo.Kraemer@koenigswinter.de

Dr. Andreas Pätz (Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Königswinter), Tel. 02223 923423, E-Mail: paetz@wwg-koenigswinter.de

Das Altstadtmanagement hat eine eigene Website mit vielen Informationen: https://www.aufbruch-koenigswinter.de/

Wenn Sie uns persönlich ansprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns. Unsere Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind oben aufgeführt.

Darüber hinaus sind wir auch in der Altstadt für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, um einen Beratungstermin in der Altstadt zu vereinbaren. Je nach Themenstellung führen wir auch Beratungsgespräche vor Ort am konkreten Objekt durch, um Bauvorhaben, Modernisierungsmaßnahmen o. ä. zu besprechen. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Herrn Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail: Dominik.Braunsteiner@koenigswinter.de.

Wir möchten Ihnen ans Herz legen, bei Bauvorhaben, Umbauten, Änderungen von Werbeanlagen, Nutzungsänderungen usw. in der Altstadt frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. Insbesondere hinsichtlich der Gestaltungssatzung lassen sich so unliebsame Überraschungen von vornherein vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam angemessene bauliche und gestalterische Lösungen finden und an der Zukunft Königswinters arbeiten.