Korruptionsbekämpfung

In 2012 wurde eine Zentrale Ombudsstelle für Korruptionsprävention eingerichtet. Hier finden Sie nähere Informationen.

Auf den folgenden Seiten informiert die Stadt Königswinter gemäß ihrer Verpflichtung, die sich aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz ergeben.

Nach §16 Korruptionsbekämpfungsgesetz geben die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Stadt gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung gegenüber dem Bürgermeister sowie der Bürgermeister gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbststständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.