Bebauungspläne
Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bauvorhaben dürfen den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht widersprechen. Bebauungspläne werden als Satzungen vom Stadtrat beschlossen. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. (Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und zum Thema Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.)
Auskünfte zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und zur Zulässigkeit von Vorhaben (Bauberatung) erhalten Sie bei Herrn Petzoldt, Tel. 02244 889-162, E-Mail felix.petzoldt@koenigswinter.de. Auskünfte für den Stadtteil Königswinter (Altstadt) erteilt Herr Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail dominik.braunsteiner@koenigswinter.de.
Wichtiger Hinweis:
Ein Besuch der Verwaltungsstandorte ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ab dem 1. Juli 2022 entfällt in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königswinter die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Um die Mitarbeitenden und auch Besuchenden der Stadtverwaltung vor einer Corona-Infektion zu schützen, bittet die Verwaltung darum, bei Besuchen weiterhin einen Mundschutz zu tragen und ebenso die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern in den Wartebereichen und Fluren zu beachten. Die Verhinderung von Infektionen in der Verwaltung trägt dazu bei, dass personelle Ausfälle vermieden und die Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die seit 2017 neu in Kraft getretenen Bebauungspläne und Änderungspläne können Sie überdies unten auf dieser Seite abrufen (gemäß § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch). Unterlagen zu derzeit laufenden Planverfahren finden Sie hier. Bebauungspläne, die im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen "Königswinter-Altstadt" und "Königswinter-Drachenfels" aufgestellt wurden, können Sie hier abrufen. Ältere Bebauungspläne, die vor 2017 in Kraft getreten sind, können derzeit noch nicht im Internet abgerufen werden. Wenn Sie Informationen zu älteren Bebauungsplänen wünschen, sind die oben angegebenen Ansprechpartner gern für Sie da.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Originalpläne, die bei der Stadt Königswinter eingesehen werden können.