Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in der Tageseinrichtung gesetzlich gleichgestellt ist. Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein. Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Kindertagespflege kann bei Ihnen zuhause, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.

Alle Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt der Stadt Königswinter vermittelt werden, haben eine umfangreiche Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen und besitzen eine Tagespflegeerlaubnis. Sie haben außerdem ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt sowie einen Erste-Hilfe-Kurs speziell für Kindernotfälle nachgewiesen, der alle drei Jahre aufgefrischt wird. Die persönliche Eignung der Tagespflegeperson ist anhand intensiver Gespräche im Jugendamt sowie bei mehreren Hausbesuchen in der Tagespflegestelle durch die Fachberatung eingeschätzt worden.

Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in Kindertagespflege sind analog zu den Kosten in der Tageseinrichtung. Abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen sowie von der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden erhebt das Jugendamt einen Elternbeitrag. Darüber hinaus wird von Ihnen lediglich ein Beitrag zur Verpflegung des Kindes an die Tagespflegepersonen entrichtet.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder in Königswinter, ein Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule in Königswinter oder werden Leistungen nach den Richtlinien der Stadt Königswinter über die Förderung der Kindertagespflege gewährt, so entfallen die Elternbeiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich bei den verschiedenen Betreuungsarten unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der jeweils höchste Beitrag zu zahlen.

Zur passgenauen Vermittlung einer Tagespflegeperson sowie für alle Fragen rund um die Kindertagespflege steht Ihnen im

Servicebereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Frau Nicole Stüber
Schützenstr. 2
02244/889 5363
kindertagespflege@koenigswinter.de

und 

Frau Melanie Link
Schützenstr. 2
02244/889 5343
kindertagespflege@koenigswinter.de

gerne zur Verfügung.

Die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege sowie die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen  finden Sie im Ortsrecht unter „Sozial- und Gesundheitsverwaltung".