Parkausweis für soziale Dienste Parkerleichterung für Ärzte, Hebammen und Pflegedienste

Leistungsbeschreibung

Parkausweise für soziale Dienste soll diesen Diensten, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind und Fahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenanschrift versehen sind, die Arbeit erleichtern.

Der Parkausweis für soziale Dienste berechtigt dazu

  • im eingeschränkten Halteverbot bzw. in Halteverbotszonen zu parken
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes.
Sie erlaubt nicht das Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.

Parkausweise für soziale Dienste für die Regierungsbezirke in NRW können für maximal drei Jahre genehmigt werden.

Es können auf einer Genehmigung mehrere Fahrzeuge eingesetzt werden, wobei jede Genehmigung nur in einem Fahrzeug und nur im Original gültig ist.

Sofern mehrere Fahrzeuge gleichzeitig eingesetzt werden, benötigt jedes weitere Fahrzeug eine eigene Genehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung sind notwendig:

  • ein formloser Antrag
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie/n der Zulassungsbescheinigung/en Teil 1
  • aktuelle Fotos der Fahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind

Welche Gebühren fallen an?

  • für den Regierungsbezirk Köln: 150 Euro
  • für alle Regierungsbezirke in NRW: 200 Euro

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.