Gleichstellungsarbeit bei der Stadt Königswinter
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz)
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich ein
- für die gleichberechtigte Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
- für ein geschlechtergerechtes Miteinander im gesellschaftlichen Leben, im Beruf, in Partnerschaft und in der Familie
- für ein freies, selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männern
Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu optimieren. Darüber hinaus werden Zielvereinbarungen zur Chancengleichheit getroffen, um beispielsweise den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen sowie die Bedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren.
Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt ebenso den gleichstellungsrelevanten Grundsatz in politischen Gremien, in Fachgruppen, Arbeitskreisen sowie dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt und weist auf bestehende Defizite hin. Auch hier werden entsprechende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen mit Kooperationspartnerinnen und partnern erarbeitet und umgesetzt.
Die Gleichstellungsbeauftragte organisiert u.a. in Kooperation öffentliche Foren, Diskussionsrunden, Seminare und Workshops zu geschlechtergerechten Themen.
Agentinnen des Wandels
Film: Agentinnen des Wandels
Agentinnen des Wandels from BAG kommunaler Frauenbüros on Vimeo.
Plakat: Agentinnen des Wandels
Aktuell:
Nein zu häuslicher Gewalt!
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
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Gleichstellungsbeauftragte Hier können Sie den Flyer der Gleichstellungsbeauftragten downloaden. |
