Umgestaltung der Rheinpromenade

Informationsveranstaltung am 31.08.2023
Bürgermeister Lutz Wagner und Technischer Dezernent Fabiano Pinto haben zu einer Informationsveranstaltung am 31.08.2023 ins ehemalige SeaLife-Gebäude an der Rheinallee in Königswinter eingeladen. Hier gibt es alle Informationen zur Veranstaltung (Pressemitteilung vom 18.08.2023).

Hier können Sie die Unterlagen zur Informationsveranstaltung (Präsentation und Pläne) abrufen.

Aktuelles zur Rheinallee aus den Beratungen der städtischen Gremien:

25.01.2023, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK)
Am 25.01.2023 hat der ASUK der Stadt Königswinter die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Umgestaltung der Rheinallee nach der Fertigstellung der Ersatzstraße noch vor dem Bau der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme umgesetzt werden kann. Hintergrund der Prüfung war die Verschiebung der Maßnahme Bahnüberführung in der Drachenfelsstrasse. Nach Fertigstellung des Teils der Ersatzstraße, so die Planung, wäre es möglich, mit dem Ausbau der Rheinallee zu beginnen, da dann der Umleitungsverkehr über die bereits fertig gestellte Ersatzstraße abgewickelt werden kann und – bedingt durch die neuen Verkehrsbeziehungen – Potenziale zur Verringerung des motorisierten Verkehrs in der Rheinallee bestehen. Die Unterlagen zur Sitzung finden Sie hier.

08.08.2023, Vorberatung AG Altstadt
Am 08.08.2023 hat die AG Altstadt die Planungsvarianten zur Verkehrswegeführung im Hinblick auf die Umgestaltung der Rheinallee beraten. Die Präsentation und den Protokollauszug zu diesem Beratungsgegenstand finden Sie hier.

16.08.2023, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK)
Am 16.08.2023 hat der ASUK der Stadt Königswinter über die Umgestaltung der Rheinallee beraten. Die Präsentation der Stadtverwaltung zur Umgestaltung der Rheinallee können Sie hier abrufen. Einzelheiten zu der vorgestellten Radwegeführung entnehmen Sie bitte dem Ratsinformationssystem.

31.08.2023, Vorberatung AG Altstadt
Der aktuelle Planungsstand und die weitere Vorgehensweise sollen im Rahmen der politischen Gremien (Vorberatung in der AG Ortsentwicklung Altstadt am 31.08.2023 sowie Beratung in der Ratssitzung am 11.09.2023) beraten werden. Die Unterlagen werden dazu zeitnah im Ratsinformationssystem und an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

25.09.2023, Sondersitzung Stadtrat zur Rheinpromenade
Seit Wochen diskutieren Politik und Öffentlichkeit über die Herausforderungen, die durch die verschiedenen Nutzergruppen der Rheinallee bei den Planungen entstehen. Ziel der Planung ist es, dass zukünftig allen Verkehrsteilnehmenden — ob zu Fuß, Rad, Bahn oder Auto — eine gleichbedeutende Rolle beigemessen werden kann und auch für die lokalen Betriebe an der Promenade bestmögliche Voraussetzungen geschaffen werden.

Die mögliche Entscheidung zur Umgestaltung der Rheinallee soll in einer Sondersitzung des Stadtrates getroffen werden. Bis zu diesem Termin wird den Fraktionen damit ausreichend Zeit für eine interne Diskussion gegeben. Folglich entfällt dieser Beratungsgegenstand für die Sitzung am 11. September.

Die Sondersitzung wird auch erforderlich, da eine Beratung und Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt einen möglichen Förderantrag, der bis zum 31. Oktober 2023 erfolgen muss, gefährden dürfte.

Ergebnis:

Der Rat der Stadt Königswinter hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen aus Königswintere Wählerinitiative, SPD und Grünen in seiner Sitzung am 25. September der Umgestaltung der Rheinuferpromenade und einer Neuordnung der Verkehrsflächen östlich der Stadtbahntrasse als Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung zugestimmt. Der Rat beauftragte die Verwaltung gleichsam einen Antrag bis zum 31. Oktober dieses Jahres für das Stadterneuerungsprogramm 2024 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Dieser Antrag wurde fristgerecht eingereicht.

Über das weitere Verfahren und die erforderliche zu vertiefende Ausarbeitung der Planung vor allem hinsichtlich der Verkehrsführung wird die Verwaltung die Öffentlichkeit in geeigneter Weise informieren und beteiligen.

Informationen zum Wettbewerbsverfahren und zur Umgestaltung der Rheinpromenade

Das Rheinufer in Königswinter mit der Uferpromenade spielt eine besondere Rolle als Ausgangs- und Endpunkt von Ausflügen für die Tourismusdestinationen Königswinter und Siebengebirge. Es ist aber auch eine „gute Stube“ für die Bewohner*innen der Königswinterer Altstadt. Heute bestehen erhebliche verkehrliche, funktionale und gestalterische Defizite.

Vor diesem Hintergrund soll die Rheinallee in Königswinter-Altstadt umgestaltet werden. Im Wege eines Wettbewerbes sollten alternative Lösungsvorschläge erarbeitet und geeignete Landschaftsarchitekt*innen in Verbindung mit einem Ingenieurbüro für Verkehrsplanung als Auftragnehmer für die Planungsleistungen ermittelt werden. Die Wettbewerbsarbeiten können Sie hier abrufen; die Dokumentation des Wettbewerbes kann hier heruntergeladen werden.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Internetseite dienen der Information der Öffentlichkeit über das Wettbewerbsverfahren. Die Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich nicht um den offiziellen Auslobungstext.

Wettbewerbsverfahren Rheinpromenade Königswinter

Ausloberin war die Stadt Königswinter, vertreten durch den Bürgermeister Peter Wirtz. Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt durch das von der Stadt beauftragte Büro jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb, Duisburg.

Der Wettbewerb wurde als nichtoffener, einstufiger landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der Wettbewerb sollte mit 15 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt warenLandschaftsarchitekt*innen. Die Teilnehmer*innen hatten jeweils ein Ingenieurbüro für Verkehrsplanung als Nachunternehmer*in zu benennen, mit dem sie gemeinsam die Wettbewerbsaufgabe bearbeiten. Vorab wurden fünf qualifizierte Büros bestimmt. Die Auswahl der gesetzten Büros traf die Stadt gemeinsam mit dem Wettbewerbsbetreuer.

Die übrigen zehn Teilnehmer*innen wurden in einem Bewerbungsverfahren ausgewählt. Mittels einer EU-Wettbewerbsbekanntmachung wurden potenzielle Wettbewerbsteilnehmer*innen öffentlich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bekanntmachung enthielt die wesentlichen Informationen zum Wettbewerb, insbesondere Angaben zum vorgesehenen Verfahren, zu den Eignungskriterien (insbesondere der Nachweis der Planung einer öffentlichen Verkehrsanlage), den gesetzten Teilnehmer*innen, der fachlichen Besetzung des Preisgerichtes, den Entscheidungskriterien und zum Auswahlverfahren. Die anschließende Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgte per Losverfahren, da die Anzahl der geeigneten Bewerber*innen die Höchstzahl von zehn überschritt.

Der Planungsraum umfasste ca. 1,7 Hektar, gelegen zwischen den Stadtbahnhaltestellen „Clemens-August-Straße“ im Norden und „Königswinter Fähre“ im Süden. Als Budget waren für die Neugestaltung 4 Mio. € netto vorgesehen. Der Kostenrahmen war von den Wettbewerbsteilnehmer* innen grundsätzlich zu beachten.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Jahre 2017 fand bereits eine Bürgerwerkstatt zur Umgestaltung der Rheinallee statt. Dabei konnten sich die Bürger*innen mit ihren Ideen einbringen. Die Unterlagen zur Werkstatt und die dort geäußerten Anregungen der Bürger*innen können hier abgerufen werden.

Im Vorfeld des vorgesehenen Wettbewerbsverfahrens wurde die Öffentlichkeit erneut eingebunden. Im Rahmen einer Internetbeteiligung konnten die Einwohner*innen ihr Wissen, ihre Anregungen, Erwartungen und Befürchtungen für den Wettbewerb nutzbar machen und sich bei der geplanten Neugestaltung der Rheinallee einbringen. Die Teilnehmer*innen am geplanten Wettbewerb sind auf die Informationen der Einwohner*innen als Expert*innen für "ihre" Stadt und "ihre" Rheinallee angewiesen. Das Beteiligungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Vielen Dank an alle, die uns ihre Anregungen und Ideen geschickt haben! Die Ideen der Bürger*innen wurden den Wettbewerbsteilnehmer*innen zur Verfügung gestellt und flossen somit in das Wettbewerbsverfahren ein.

Informationen zum Beteiligungsverfahren und die eingegangenen Anregungen finden Sie hier.

Zielsetzungen des Wettbewerbes

Der Planungs- und Umweltausschuss (PUA) des Rates der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 die Auslobung des Wettbewerbes beschlossen und die Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren festgelegt. (Die in der Ausschusssitzung gezeigte Präsentation kann hier eingesehen werden.) Die zentralen Zielsetzungen des Wettbewerbes werden im Folgenden wiedergegeben.

Das Rheinufer vor der Altstadt von Königswinter stellt ein außerordentliches Ensemble dar, bestehend aus der baumbestandenen Uferpromenade, der überwiegend gründerzeitlichen, herrschaftlichen Bebauung und den Gassen und Gebäuden der Altstadt – das Ganze in der sich stromabwärts öffnenden Rheintalung mit dem Siebengebirge als imposante Kulisse.

Dabei nimmt die Rheinpromenade eine wichtige Rolle als Ort der Ankunft und Orientierung der zahlreichen Gäste ein; der erste Eindruck zählt! Darüber hinaus ist die Promenade aber auch die gute Stube der Bewohner*innen der Altstadt von Königswinter, kostbarer Freiraum in der verdichteten, mittelalterlichen Stadtstruktur.

Die hohe Besucherfrequenz ist kaum zu bewältigen, die verschiedenen Verkehrsarten überlagern sich auf engstem Raum, die Eroberung des Stadtraumes für Aufenthalt, Gastronomie, Feste und Veranstaltungen trifft auf die (tatsächliche oder vermeintliche) „autogerechte Stadt“, wo alles mit dem Pkw erreichbar ist; gleichzeitig ist die Anlage insgesamt in die Jahre gekommen.

Vor diesem Hintergrund sollten mit dem Wettbewerb folgende Ziele – durchaus als visionäre Lösung, die aber faktisch und rechtlich umsetzbar sein muss – erreicht werden:

  • Die Promenade wird zu einem einladenden Ort der Ankunft, des Auftaktes, aber auch des Ausklangs eines Tages- oder Wochenendausfluges; umgesetzt durch optimale Orientierung, barrierefreie Nutzbarkeit und Verweilqualität.
  • Die Promenade wird zu einem Ort des Stolzes. Königswinter zeigt, was es hat und kann durch Erlebbarmachung der Geschichte, der besonderen Qualitäten des Ortes, aber auch durch hohe Gestaltqualität und Resilienz eine lokale Identität darstellen und erlebbar machen.
  • Die Promenade wird zu einem Ort der Einwohner*innen, die das Rheinufer als die „Grüne Lunge“ der engen Altstadt schätzen und schützen; sie finden künftig auch Angebote für die nicht-kommerzielle Benutzung der Promenade, Bänke, Spielangebote, Orte der Kommunikation.
  • Die Promenade wird zu einem Ort der Zukunft, schwellenlos, mit nachhaltigen Materialien, der Klimaerwärmung angepasst und als „Grün vor der Haustür“ als fußläufig erreichbare Auszeit vom Alltag.
  • Der vorhandene Raum wird intelligent genutzt und wächst zusammen; Zäsuren werden aufgehoben; der Raum ist für alle da.
  • Die Rheinallee und die Promenade sind ein sicherer und entspannter Ort für alle Einwohner*innen und Gäste, gleich, ob sie sich dort aufhalten, flanieren, sich erholen oder spielen, ob sie langsam oder schnell sind, jung oder alt, ob sie mit dem Rad, E-Bike, dem Schiff, der Fähre, dem Auto oder der Stadtbahn reisen.
  • Die Promenade verzahnt sich stärker mit der Altstadt durch Betonung der Querachsen, die sich aus den kleinen Gassen ergeben. Die Achse Drachenfelsstraße als historische Ost-West-Achse und touristische Hauptwegebeziehung schließlich sollte künftig bis an den Rhein wahrnehmbar werden.
  • Der Baumbestand war in die neue Planung zu integrieren, sein Erhalt und – soweit möglich – die Verbesserung der Standortbedingungen waren erklärtes Wettbewerbsziel.

Prämissen und Rahmenbedingungen

Dem Wettbewerbsverfahren wurden die folgenden Prämissen und Rahmenbedingungen zugrunde gelegt:

  • Die Planung steht unter der Prämisse, dass durch die Fertigstellung der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Drachenfelsstraße und der Ersatzstraße (südliche Verlängerung der Wilhelmstraße) neue Verkehrsbeziehungen in der Altstadt entstehen und die derzeit in der Rheinallee verlaufende Landesstraße L 193 aufgehoben werden kann. Dadurch entstehen Potenziale zur Verringerung der Verkehrsbedeutung der Rheinallee für den motorisierten Verkehr.
  • Die bestehende Stadtbahnstrecke in der Rheinallee wird nicht infrage gestellt.
  • Die Schiffsanleger verbleiben an ihren heutigen Standorten.
  • Die Erreichbarkeit der Grundstücke, Gebäude und Tiefgaragen an der Rheinallee und in den Rheingassen für die Anlieger*innen und die Anlieferung mit dem motorisierten Verkehr wurde nicht infrage gestellt.
  • Vor dem Hintergrund der Förderrichtlinien des Landes NRW waren die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Insbesondere waren der Leitfaden zur Barrierefreiheit im Straßenraum des Landesbetriebs Straßenbau, die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.
  • Darüber hinaus sollte es keine verbindlichen Vorgaben zur Abwicklung und Regelung der Verkehre im Wettbewerbsgebiet geben. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen waren frei, Gestaltungsvorschläge und/oder verkehrsrechtliche Regelungen (z. B. Fahrradstraße oder Beschränkung auf Anlieger*innenverkehr) vorzuschlagen, wenn diese Regelungen auf einem konsistenten sowie rechtlich und tatsächlich umsetzbaren Gesamtkonzept beruhen.
  • Zum Umgang mit dem Cafégebäude und den bestehenden öffentlichen Parkplätzen im Straßenraum der Rheinallee wurden den Wettbewerbsteilnehmer*innen keine Vorgaben gemacht.

Funktionale Aspekte

Für die Rheinallee war eine robuste und nutzungsoffene Gestaltung erwünscht. Die Promenadenflächen sollten multifunktional nutzbar sein und zur Aneignung anregen. Es wurde vorausgesetzt, dass grundsätzliche funktionale und wirtschaftliche Ansprüche an eine zeitgenössische Gestaltung, wie

  • Barrierearmut und Inklusion,
  • Sozialkontrolle durch Potenziale für Aneignung, Mitwirkung und Identifikation,
  • generationenübergreifende Planung,
  • Nutzungsvielfalt und -mischung, Nutzungsoffenheit,
  • Robustheit und Kriminalprävention,
  • Sicherheit bei Veranstaltungen,
  • Unterhaltungsaufwand

bei der Planung in angemessener Weise Berücksichtigung finden.

Aktueller Stand des Wettbewerbsverfahrens

Zur Beantwortung von Rückfragen und für die Diskussion der Ziele und Inhalte der Auslobung mit den Wettbewerbsteilnehmer*innen wurde im September 2020 ein Kolloquium unter Beteiligung von Mitgliedern des Preisgerichts durchgeführt. Das Protokoll über das Kolloquium wurde allen Verfahrensbeteiligten und dem Ausschuss Wettbewerb und Vergabe bei der Architektenkammer NW innerhalb von 14 Tagen zugesandt; es wurde Bestandteil der Auslobung.

Insgesamt elf Planungsbüros haben Ideen für die Rheinallee erarbeitet und Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Der von der Stadt beauftragte Wettbewerbsbetreuer hat die Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten durchgeführt.

Am 10. Dezember 2020 tagte das Preisgericht in Königswinter. Der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten wurden gemäß Auslobung die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • Identität, Umgang mit dem Ort,
  • Einbindung in den Stadt- und Landschaftsraum,
  • Gestaltqualität, Maßstäblichkeit,
  • verkehrliche Aspekte (sowohl in funktionaler als auch in rechtlicher Hinsicht),
  • Nutzungskonzept, Entwicklungsfähigkeit,
  • Beachtung des Kostenrahmens,
  • Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Pflege und Unterhaltung.

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.

Die Preisgeldsumme betrug brutto 108.000.- EUR. Sie richtete sich nach dem voraussichtlichen Honorar und damit nach den anrechenbaren Kosten der Baumaßnahme.

Unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Gerd Aufmkolk (Landschaftsarchitekt aus Nürnberg) hat die mit renommierten Fachleuten für Landschaftsarchitektur, Stadt- und Verkehrsplanung sowie Vertreter*innen der örtlichen Politik und dem Bürgermeister besetzte Jury die Wettbewerbsarbeiten bewertet. Nach intensiver Diskussion vergab das Preisgericht drei Preise und eine Anerkennung. Der Jurybeschluss für den ersten Preis erfolgte einstimmig.

1. Preisträger: Lohaus · Carl · Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten · Stadtplaner, Hannover

2. Preisträger: bbzl böhm benfer zahir landschaften städtebau, Berlin

3. Preisträger: BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten Part.GmbB, Frankfurt am Main

Eine Anerkennung erhält der folgende Teilnehmer:

RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln

Der erste Preisträger wurde mit der Realisierung des Wettbewerbs, d. h. mit der weiteren Ausarbeitung der Planungen für die Rheinallee, beauftragt. Der aktuelle Planungsstand und die weitere Vorgehensweise soll im Rahmen der Ratssitzung am 11.09.2023 beraten werden. Am 31.08.2023 wird eine Informationsveranstaltung stattfinden. Hier werden Bürgermeister Lutz Wagner und der Technische Dezernent Fabiano Pinto unter anderem einen Überblick über den aktuellen Planungsstand der Rheinallee, die möglichen Umbauvarianten und den rechtlichen Rahmen geben. Alle Infos zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. Die Präsentation der Stadtverwaltung aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.08.2023 mit vielen Infos zu den Planungen können Sie hier abrufen.

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

Aufgrund der COVID-19-Pandemie war es nicht möglich, die ursprünglich vorgesehene öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen gibt es eine „virtuelle“ Ausstellung der Planungen auf der städtischen Internetseite. Ebenfalls kann die Wettbewerbsdokumentation abgerufen werden.