Der Ordnungsdienst der Stadtverwaltung

Wie berichtet, traten in letzter Zeit im Bergbereich von Königswinter vermehrt Meldungen über vermeintliche Kontrolleure auf, die Verstöße gegen die Leinenpflicht ahnden wollen. Die Höhe der bisher widerrechtlich eingetriebenen „Verwarngelder“ schwankte zwischen 30 EUR und 50 EUR.

Die Stadtverwaltung möchte dies zum Anlass nehmen, um zu erläutern, woran der Ordnungsdienst zu erkennen ist und wie die Mitarbeitenden des Ordnungsaußendienstes bei einer richtigen Kontrolle vorgehen:

Die die Kolleginnen und Kollegen können in der Regel an der dunkelblauen Uniform mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ erkannt werden. Sollte man einem Mitarbeitenden der Ordnungsbehörde ohne Uniform begegnen oder sich unsicher sein, ob es sich um einen offiziellen Behördenvertreter handelt, kann man nach dem Dienstausweis fragen.

Alle Dienstkräfte der Ordnungsbehörde müssen einen behördlichen Ausweis bei sich führen und ihn bei Ausübung ihrer Tätigkeit auf Verlangen vorzeigen.

Sollte ein Verstoß festgestellt werden, nimmt der Ordnungsaußendienst die Personalien der betroffenen Person(en) auf, schreibt eine Anzeige und leitet diese an den Innendienst weiter. Verwarn- und Bußgelder sind grundsätzlich nicht vor Ort zu zahlen. Hierzu werden an die betroffene(n) Person(en) Schreiben verschickt. Gerne erklären die Kolleginnen und Kollegen auch die rechtlichen Grundlagen.

Jeder Mensch hat mal einen schlechten Tag. Der Ordnungsdienst bitte aber abschließend darum, dennoch immer respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen.