Entwässerung

Leistungsbeschreibung

Die Grundstücksentwässerung erfolgt in der Regel über eine öffentliche Abwasseranlage. Es gibt jedoch auch Grundstücke, von denen das Niederschlagswasser nicht in den Kanal geleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück oder über einen Vorfluter beseitigt wird. Und es gibt Grundstücke bei denen zur Schmutzwasserreinigung vom Eigentümer eine grundstückseigene Kläreinrichtung betrieben wird.

Grundsätzlich bedarf, u. a. aus Gründen des Umweltschutzes, jede Errichtung oder Veränderung der Grundstücksentwässerung der Zustimmung der Stadt Königswinter, die rechtzeitig zu beantragen ist. Dies gilt auch, wenn aufgrund öffentlicher Kanalbaumaßnahmen die grundstückseigenen Kläreinrichtungen außer Betrieb zu setzen sind. Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Bestimmungen der DIN 1986 und der technischen Regelwerke zu beachten.

Hinweis: Auch das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist nach dem Landeswassergesetz Abwasser!

Welche Gebühren fallen an?

Die Mindestgebühr für die Erteilung einer entwässerungstechnische Zustimmung beträgt derzeit 29 €.

Anträge / Formulare

Das Antragsformular

  • Anschluss an den Kanal / Einleitung der Abwässer

finden Sie auf dem Formularserver unter Abwasser-Regenwasser-Niederschlagswasser.

Dezernat III - Technische Verwaltung (820) – Servicebereich

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

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02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauMonikaBöhmer

Sachbearbeiterin
Technische Verwaltung (66/820)

Sprechzeit:
Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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53639KönigswinterThomasberg
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110