Führerschein Pflichtumtausch

Leistungsbeschreibung

Hinweis: Der Führerschein Pflichtumtausch ist nunmehr auch online möglich. Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes unter  https://serviceportal.rhein-sieg-kreis.de.

Sollten Sie noch einen alten Papierführerschein haben oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank.

Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind
(grauer und rosa Führerschein)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers: 1953 bis 1958
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2022

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers: 1959 bis 1964:
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2023

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers: 1965 bis 1970
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2024

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers:  1971 oder später
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: Umtausch bis 19.01.2025

Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind
(bereits Kartenführerscheine)


Ausstellungsjahr: 1999 bis 2001
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2026

Ausstellungsjahr: 2002 bis 2004
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2027

Ausstellungsjahr: 2005 bis 2007
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2028

Ausstellungsjahr: 2008
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2029

Ausstellungsjahr: 2009
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2030

Ausstellungsjahr: 2010
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2031

Ausstellungsjahr: 2011
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2032

Ausstellungsjahr: 2012 bis 18.01.2013
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2033
 

Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt wurden gelten 15 Jahre lang. Das Ablaufdatum ergibt sich aus Spalte 4 b des Führerscheins.

In manchen Fällen ist der Umtausch vorher erforderlich, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerkarte, einen Personenbeförderungsschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen beziehungsweise wenn aufgrund des Erreichens der Altersgrenze bestimmte Kraftfahrzeuge nicht mehr geführt werden dürfen.

Wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist oder Abweichungen in den Personendaten nicht aus dem Personalausweis oder Pass nachvollziehbar sind, bietet sich der Umtausch ebenfalls an.

Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, wird empfohlen, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.

benötigte Dokumente

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Gebühren

25,30 € für den Umtausch der Fahrerlaubnis (inklusive Übergangsbescheinigung)
3,35 € für die Zusendung des neuen Führerscheins per Einschreiben

Bemerkung

Den Umtausch können Sie zu den Öffnungszeiten der Bürgerbüros beantragen. Sie erhalten eine Übergangsbescheinigung. Der neue Führerschein wird Ihnen zugeschickt.

Ausnahme

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes Siegburg unter https://www.rhein-sieg-kreis.de.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    bisheriger Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • sofern Ihr bisheriger Führerschein nicht vom Straßenverkehrsamt Siegburg ausgestellt wurde, beantragen Sie bei der ausstellenden Behörde die Übersendung der Karteikartenabschrift an das Straßenverkehrsamt Siegburg

Welche Gebühren fallen an?

25,30 EUR für den Umtausch der Fahrerlaubnis (inklusive Übergangsbescheinigung)
3,25 EUR für die Zusendung des neuen Führerscheins per Einschreiben

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.