Führerscheinangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Führerschein

In den Bürgerbüros (bpunkte) können Sie die gesamten Unterlagen zur Beantragung eines Führerscheines abgeben. Dies ist eine Serviceleistung für den Rhein-Sieg-Kreis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, der für die Ausstellung des Führerscheins zuständig ist.

Fahrerlaubnisantrag, erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis

Welche Unterlagen benötigen Sie, wo erhalten Sie diese?

Fahrerlaubnisantrag: Fahrschule
1. Hilfe-Bescheinigung: Rotes Kreuz, DLRG, Malteser Hilfsdienst etc.
Sehtest: amtlich anerkannte Sehteststelle
1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
Gebühren:  44,70 EUR

Fahrerlaubnisantrag auf Erweiterung einer Führerscheinklasse (mit Ausnahme B96 und B196, diese können nur direkt beim Rhein-Sieg-Kreis beantragt werden)

Welche Unterlagen benötigen Sie, wo erhalten Sie diese?

  • Fahrerlaubnisantrag : Fahrschule
  • Sehtest (wenn dieser länger als 2 Jahre zurückliegt): amtlich anerkannte Sehteststelle
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Kopie des Führerscheins

Gebühren:

Erweiterung einer vom Rhein-Sieg-Kreis ausgestellten Fahrerlaubnis    40,60 EUR
- mit gleichzeitiger Umstellung einer alten Fahrerlaubnis                            61,10 EUR
Erweiterung einer Fahrerlaubnis in allen anderen Fällen                           43,90 EUR
- mit gleichzeitiger Umstellung einer alten Fahrerlaubnis                            64,40 EUR
 

Fahrerlaubnisantrag auf „Begleitetes Fahren ab 17”

Seit Oktober 2005 ist die Rechtverordnung "Begleitetes Fahren ab 17" in Kraft getreten. Nach der neuen Rechtslage dürfen Fahranfänger ab Vollendung des 17. Lebensjahres nach Bestehen der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung der Klasse B und BE Kraftfahrzeuge, für die diese Klassen gelten, im Straßenverkehr in Begleitung einer namentlich bestimmten Person führen.

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, sie hat keine besondere Aufgabe, insbesondere keine Ausbildungsfunktion. Sie dient dem Fahranfänger nur als Ansprechpartner, der ihm beratend zur Seite steht. Die Begleitperson(en) muss/müssen damit einverstanden sein, dass über sie eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt wird.

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) oder B sein
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrsregister in Flensburg


Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Fahrerlaubnisantrag
  • Antrag zur Teilnahme am „Modellversuch Fahren mit 17” Beinhaltet die Anlage 1 „Zustimmung des gesetzlichen Vertreters” und Anlage 2 „Angaben der Begleitperson”
  • 1. Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Kopien der Führerscheine und Personalausweise der Begleitpersonen. Sollte der Führerschein der Begleitperson nicht vom Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt sein, so muss er im Original vorgelegt werden.

Gebühren:

Erstmalige Fahrererlaubnis für Fahranfänger der Klassen B und BE:    44,70 EUR
Prüfbescheinigung:                                                                                           8,00 EUR
Auskunft Verkehrsregister pro Begleiter:                                                   13,30 EUR
 

Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Umtausch (EU-Führerschein)

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Verlängerung des Führerscheins Klasse C

Verlängerungen der Klasse C früher Klasse 2) und Bus (D, D1, D1E, DE) sind beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg, Tel. 02241/13-0 zu beantragen.

Führerscheinverlust

Bei Verlust des Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg, Tel. 02241/13-0.

Internationaler Führerschein

Den internationalen Führerschein können Sie direkt beim Straßenverkehrsamt beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie dort. Benötigte Unterlagen: Personalausweis/Pass, biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm, Vorlage des Führerscheines (seit dem 01.09.2002 ist zur Ausstellung ein neuer Kartenführerschein erforderlich), die Beantragung hat grundsätzlich persönlich bzw. unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss neben den vorgenannten. Unterlagen auch den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.