Beglaubigung einer Unterschrift

Leistungsbeschreibung

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift

Bei der amtlichen Beglaubigung von Unterschriften handelt es sich um die Bestätigung der Anerkennung des Unterzeichners vor einer Behörde, dass dieser die Unterschrift eigenhändig geleistet hat.

Die Beglaubigung von Unterschriften kann vorgenommen werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschriftbei bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, vorzulegen ist.

Unterschriften dürfen nicht beglaubigt werden:

wenn eine öffentliche Beglaubigung, zum Beispiel durch einen Notar, vorgeschrieben ist
die Unterschrift ohne zugehöriges Schriftstück auf einem Blanko-Papierbogen geleistet wurden.
 Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Voraussetzungen

§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen und § 129 Bürgerliches Gesetzbuch

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Originale und nur einseitige Kopien
  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Beglaubigung einer Unterschrift 2,50 €.

Eine Bezahlung mit EC-Karte ist möglich.

Dezernat II - Bürgerdienste b.punkt Oberpleis (330) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 14 Uhr bis 18 Uhr / Vormittags geschlossen
Fr: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Anschrift
Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)

Kontakt

Telefon:
02244 889 -0
Fax:
02244 889 378

Dezernat II - Bürgerdienste b.punkt Altstadt (330) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr: geschlossen

Anschrift
Bürgerbüro (bpunkt.) Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstraße 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 -0
Fax:
02244 889 378