Abgeschlossenheitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Bauaufsichtsbehörde, dass die in den vorgelegten Plänen dargestellten Wohneinheiten bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind und somit die Voraussetzungen des Wohnungseigentumsgesetzes erfüllen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Grundlage für die von einem Notar zu erstellende Urkunde, die dann im Grundbuchamt geprüft und schließlich ins Grundbuch eingetragen wird.

Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:

Amtlicher Lageplan oder Ausdruck aus dem Liegenschaftskataster
Bau- bzw. Bestandspläne aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (Grundrisse, Ansichten, Schnitte komplett mit allen Maßketten).

Antragsbefugt ist nicht nur der Eigentümer, sondern jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Bescheinigung nachweisen kann.

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauNinaWohlang

Sachbearbeiterin
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:
nach vorheriger Terminvereinbarung

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-170
Raum:
030