Teilungsgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf der Genehmigung der Stadt Königswinter. Die Genehmigung wird in der Regel versagt, wenn hierdurch Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen und entscheidungsreifen Antrages versagt wird. Die Monatsfrist kann durch die Stadt Königswinter schriftlich verlängert werden.

Die Anträge werden in der Regel von dem jeweiligen Vermesser im Auftrage des Grundstückseigentümers gestellt. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Es werden, abhängig vom Arbeitsaufwand, Gebühren zwischen 50,00 und 250,00 Euro erhoben.

Anträge / Formulare

Hinweise
I. Anzahl der Ausfertigungen
Antrag und Unterlagen sind 2-fach einzureichen.

II. Lageplan, Inhalt
Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte, der nicht älter als sechs Monate sein darf, zu erstellen. Er muss von einem Katasteramt oder von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur hergestellt sein.
Der Lageplan muss enthalten:
1. seinen Maßstab und die Lage des zu teilenden Grundstücks zur Nordrichtung,
2. die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe der Eigentümerin oder des Eigentümers.
3. die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks,
4. die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie)
5. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und auf den angrenzenden Grundstücken, bei Gebäuden auch mit Angaben der Wand- und Firsthöhen,
6. die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nr. 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
7. Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu teilenden Grundstücks betroffen sind.
Der Lageplan muss von einem Katasteramt angefertigt oder einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden.

III. Bauzeichnung
Bei der Teilung bebauter Grundstücke sind Bauzeichnungen im Sinne von § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde über die Art und den erforderlichen Inhalt der Zeichnungen.

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauNinaWohlang

Sachbearbeiterin
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:

Di und Do 08:30 bis 12:30 Uhr
zusätzlich Do 14:00 bis 17:00 Uhr

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-170
Raum:
030