Bauanzeigen

Leistungsbeschreibung

In bestimmten Fällen benötigen Sie für die Errichtung einer Kleingarage oder die Durchführung einer Nutzungsänderung keine Baugenehmigung, sondern die Maßnahme ist der Bauverwaltung lediglich anzuzeigen. Der Anzeige sind die gleichen Bauvorlagen beizufügen wie einem Bauantrag; die Bauverwaltung muss dann innerhalb von 2 Wochen entscheiden, ob die Anzeige ausreicht oder ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Es ist in jedem Fall ratsam, sich vorab mit der Bauverwaltung in Verbindung zu setzen, ob eine Bauanzeige möglich ist oder nicht.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

HerrHelmutGötz

Ansprechpartner für bauordnungsrechtliche Fragen
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:
nach vorheriger Terminvereinbarung

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-164
Raum:
025