Nutzungsänderung

Leistungsbeschreibung

Gem. § 63 Abs. 1 bedarf auch die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung.

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die genehmigte Nutzungsart einer baulichen Anlage geändert wird. Dies gilt auch dann, wenn bauliche Veränderungen nicht vorgenommen werden. Eine Baugenehmigung ist daher beispielsweise notwendig, wenn beabsichtigt ist, bisherige Wohnräume als Büro, als Praxis oder für anderweitige Gewerbezwecke zu nutzen. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind erhebliche Änderungen in der genehmigten Gewerbenutzung, z.B. die Umwandlung von Büroräumen in Verkaufsräume.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Bauvorlagen nach der Bauprüfverordnung
  • sowie Betriebsbeschreibung.

Sollten zur Beurteilung des Antrages weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese von der Bauverwaltung angefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für eine Nutzungsänderungsgenehmigung sind wie die Baugenehmigungsgebühren abhängig vom Umfang und der Art der beantragten Änderung.

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

HerrHelmutGötz

Ansprechpartner für bauordnungsrechtliche Fragen
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:

Di und Do 08:30 bis 12:30 Uhr
zusätzlich Do 14:00 bis 17:00 Uhr

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-164
Raum:
025

FrauDorotheaHarth

Ansprechpartnerin für bauordnungsrechtliche Fragen
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:

Di und Do 08:30 bis 12:30 Uhr
zusätzlich Do 14:00 bis 17:00 Uhr

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-165
Raum:
026