Förderprogramm "Klimaschutz für Königswinter"

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt über finanzielle Unterstützungen die Rahmenbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich (z.B. bei Kitas, Schulen und Vereinen).

Förderung individueller Klimaschutzprojekte

Die Förderung unterstützt lokale Initiativen und Projekte, die von engagierten Bürgerinnen und Bürgern getragen werden. Mit einem Sondertopf sollen individuelle Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gefördert werden, die der Allgemeinheit/Öffentlichkeit zu Gute kommen bzw. einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Wer ist Antragsberechtigt?

  • Volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Wohnsitz in Königswinter 
  • Einrichtungen aus dem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich, die Aufgaben übernehmen, die in erster Linie dem öffentlichen Interesse und dem Gemeinwohl dienen (z.B. Vereine, Verbände, Initiativen, Schulen, Kitas)

Was wird gefördert?

Es werden neue Projekte oder Erweiterungen/ Innovationen bestehender Projekte gefördert, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung leisten und der Allgemeinheit/Öffentlichkeit zu Gute kommen bzw. einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Die Zuwendung erfolgt in Form eines projektbezogenen Zuschusses. Der Zuschuss beträgt bis zu einer möglichen Zuschusshöhe von 1.000 Euro 90 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten des Projektes. Ab einer möglichen Zuschusshöhe von über 1.000 Euro können bis zu 90 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten des Projektes gefördert werden, hierüber entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK). Insgesamt können höchstens 5.000 Euro Fördersumme beantragt werden.

Es werden sogenannte Sachkosten bezuschusst, also zum Beispiel Ausgaben für Materialien, Druckkosten, Dienstleistungen etc. Hierzu zählen auch Honorare für externe Personen, z.B. Referent*innen.

Nicht gefördert werden:

  • Private Klimaschutzmaßnahmen einzelner Haushalte.
  • Gehälter oder laufende Mieten, Ausstattung oder Büromaterial der Antragstellenden.
  • Projekte, die sich durch Erträge refinanzieren oder Gewinne erzielen.

Wann und wie ist eine Beantragung der Förderung möglich?

Eine Beantragung der Förderung ist vom 08. Mai bis zum 30. November 2025 möglich.

Das Antragsformular ist auch unter folgendem Link aufrufbar: (Der Link zum Antragsformular wird am 08.Mai freigeschaltet und hier eingestellt)

Mit der Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit aussagekräftiger Beschreibung des Projektes.
  • Kostenschätzungen bzw. Angebote zu den geplanten Ausgaben.
  • Ggf. Eigentumserklärung oder Einverständniserklärung des/r Eigentümers/in bei Projekten auf privaten Grund.

Sollte eine Antragstellung grundsätzlich online nicht möglich sein, kann eine Antragstellung in Papierform ermöglicht werden.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail unter klimaschutz@koenigswinter.de


Wie ist der Ablauf von Beantragung bis zur Auszahlung des Zuschusses?

  1. Förderrichtlinie und Informationen zum Datenschutz lesen.
  2. Förderantrag ausfüllen und erforderlichen Anlagen beifügen.
  3. Der Antrag wird bearbeitet, wenn alle Anlagen vollständig vorliegen. Anträge, die drei Monate nach Antragsstellung nicht vollständig vorliegen, werden unbearbeitet gelöscht. 
  4. Sind die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, werden die Anträge je Fördersäule in der Reihenfolge des Antragseingangs für eine Mittelreservierung berücksichtigt.
  5. Bei Projektanträgen ab einer möglichen Fördersumme von über 1.000 Euro entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) als Entscheidungsgremium ein- bis zweimal jährlich gebündelt in seiner Sitzung über eine Bewilligung sowie über die Höhe des Zuschusses.
  6. Nach Bewilligung wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Die Maßnahme kann nun umgesetzt werden.
  7. Nach Umsetzung der Maßnahme, Übermittlung von Unterlagen als Verwendungsnachweis innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Frist.
  8. Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der Zuschuss an den Antragsstellenden ausgezahlt.

Welche Unterlagen müssen als Verwendungsnachweis eingereicht werden?

  • Ausgefülltes Formular zum Verwendungsnachweis.
  • Belege wie Rechnung/Quittung über getätigte projektbezogene Ausgaben.
  • Fotodokumentation des durchgeführten Projektes.