Förderprogramm "Klimaschutz für Königswinter"

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt über finanzielle Unterstützungen die Rahmenbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich (z.B. bei Kitas, Schulen und Vereinen).

Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung

Die Nutzung von Regenwasser im Haus und/oder im Garten reduziert den Verbrauch von Trinkwasser und trägt zur Ressourcenschonung bei.  Regenwassernutzungsanlagen fördern eine nachhaltigere Nutzung von Wasser und ermöglichen auch bei schwankenden Niederschlagsmengen eine konstante Wasserversorgung.
 

Wer ist Antragsberechtigt?

  • Volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Wohnsitz in Königswinter (Mieter*innen sowie Wohnungs- und Hauseigentümer*innen, Garteneigentümer*innen sowie Gartenpächter*innen)
  • Einrichtungen aus dem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich, die Aufgaben übernehmen, die in erster Linie dem öffentlichen Interesse und dem Gemeinwohl dienen (z.B. Vereine, Verbände, Initiativen, Schulen, Kitas).

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von Regenwassernutzungsanlagen auf privaten Grundstücken und Grundstücken von Einrichtungen aus dem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich.

Es werden Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung sowie für die Nutzung im Gebäude gefördert, deren förderfähige Gesamtkosten mind. 500 Euro betragen. Die Regenwassernutzungsanlagen müssen ein Wasserspeichervolumen von mindestens 2.000 Liter aufweisen. Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage. Insgesamt können höchstens 2.000 Euro Zuschuss je Antragsteller*in/Haushalt/Einrichtung und Grundstück beantragt werden.

  • Zuschussfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der einmaligen funktionstüchtigen Installation der Regenwassernutzungsanlage entstehen (Tank/Zisterne, Filter, Pumpe, Leitungen etc.) Die anschließenden Wartungsarbeiten werden nicht gefördert.
  • Vorbereitende Bodenarbeiten (Bodenaushub für unterirdische Zisterne) werden den förderfähigen Kosten bei Durchführung durch eine Fachfirma angerechnet. Bei Eigenleistung können die Mietkosten für Gerätschaften (z.B. Bagger) angerechnet werden.
  • Die Maßnahme ist sach- und fachgerecht auszuführen. Möglich ist sowohl die Ausführung durch einen gewerblichen Fachbetrieb als auch die Ausführung in Eigenleistung. Bei Ausführung in Eigenleistung kann nur der Materialwert des im Rahmen der Installation der Regenwassernutzungsanalage verbauten Materials und keine Aufwandsentschädigungen gefördert werden.
  • Die Festlegung der maximalen Zuschusshöhe erfolgt nach Vorlage und anschließender Prüfung des eingereichten Antrags.

Wichtig! Die Entwässerungssatzung der Stadt Königswinter sowie die Hinweise zum Niederschlagswasser sind zu beachten.


Wann und wie ist eine Beantragung der Förderung möglich?


Eine Beantragung der Förderung ist vom 08. Mai 2025 bis zum 30. November 2025 möglich. Hierzu muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und übermittelt werden.

Das Antragsformular ist auch unter folgendem Link aufrufbar: (Der Link zum Antragsformular wird am 08.Mai freigeschaltet und hier eingestellt)

Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ein aussagekräftiges Angebot (verbindlicher Kostenvoranschlag) mit Angaben zur Art und Umfang der Regenwassernutzungsanlage
  • Bei Eigenleistungen: Angebot über Materialkosten sowie Angaben zur Art und Umfang der Regenwassernutzungsanlage
  • Eigentumserklärung oder Einverständniserklärung des/r Eigentümers/in

Sollte eine Antragstellung grundsätzlich online nicht möglich sein, kann eine Antragstellung in Papierform ermöglicht werden.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail unter klimaschutz@koenigswinter.de


Wie ist der Ablauf von Beantragung bis zur Auszahlung des Zuschusses?

  1. Förderrichtlinie und Informationen zum Datenschutz lesen.
  2. Förderantrag innerhalb des Antragszeitraums stellen. Hier geht es zum Förderantrag.
  3. Bewilligung der vollständig eingereichten und förderfähigen Anträge (unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) durch die Stadt Königswinter.
  4. Bei Bewilligung erfolgt die Zustellung des Förderbescheids per E-Mail an den Antragsstellenden. Der Förderbetrag (Zuschuss) wird verbindlich reserviert.
  5. Die Maßnahme kann nun umgesetzt werden.
  6. Nach Umsetzung der Maßnahme, Übermittlung von Unterlagen als Verwendungsnachweis innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Frist.
  7. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Unterlagen wird der bewilligte Zuschuss an den Antragsstellenden ausgezahlt.

Welche Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

  • Mit Antragstellung erklärt der Antragstellende, dass er über alle notwendigen rechtlichen und technischen Genehmigungen/Nachweise verfügt. Insbesondere die Entwässerungssatzung der Stadt Königswinter ist hier zu beachten. Bei der Prüfung der Zuschussbewilligung wird keine Prüfung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Durchführung der geplanten Maßnahme durchgeführt. Der Antragstellende trägt die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für die Durchführbarkeit der beantragten Maßnahme. Anträge werden nur auf Plausibilität geprüft.
  • Sollte die Maßnahme gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder praktisch nicht durchführbar sein, ist die Stadt Königswinter berechtigt, die Bewilligung aufzuheben sowie Fördermittel vollständig oder anteilig zurückzuverlangen.
  • Die Maßnahmen sind für denkmalgeschützte Gebäude mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
  • Die Zweckbindungsfrist der Förderung beträgt 7 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses (Datum Auszahlungsbescheid). In diesem Zeitraum ist das Instandhalten der Maßnahme sicherzustellen.

Dies ist keine abschließende Auflistung! Die Förderrichtlinie ist zu beachten!


Welche Unterlagen müssen als Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Innerhalb der im Förderbescheid festgelegten Frist, muss der Antragstellende die Maßnahme umgesetzt sowie den Verwendungsnachweis erstellt haben.

Hier geht es zum Formular für den Verwendungsnachweis:

Folgende Unterlagen müssen dem Formular beigefügt werden:

  • Rechnung der Fachfirma oder bei Eigenleistung eine Rechnung über angefallene Materialkosten,
  • Zahlungsnachweis in Kopie,
  • Ggf. notwendige Genehmigungen
  • Eine Fotodokumentation der umgesetzten Maßnahme und die Zustimmung der Verwendung der Fotos zum Zweck der Veröffentlichung.

Nach Überprüfung der Nachweise und deren Anerkennung sowie gegebenenfalls einer Ortsbesichtigung durch die Zuwendungsgeberin (Mitarbeitende der Stadt Königswinter) wird der Zuschuss ausgezahlt.

 


Weitere Informationen und Unterlagen (als PDF):