Fernsprechgebührenermäßigung

Leistungsbeschreibung

Zuständig für die Entgegennahme des „Auftrags für einen Sozialtarif für Verbindungen im T-Net“ sind die Niederlassungen der Deutschen Telekom AG (z.B. T-Punkt). Dies bedeutet, dass die Gemeinde nicht mehr für die Entgegennahme der Anträge oder für die Bestätigung der Voraussetzungen zuständig ist. Bitte fügen Sie dem „Auftrag für einen Sozialtarif für Verbindungen im T-Net“ den Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und/oder den Schwerbehindertenausweis (Merkmal RF) bei.

An wen muss ich mich wenden?

Dezernat II - Soziales und Generationen (50) – Geschäftsbereich

Öffnungszeiten

Mo, Di und Do 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und Mo 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Mi und Fr geschlossen

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378