Wohnberechtigungsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird dem wohnungssuchenden Alleinstehenden oder der wohnungssuchenden Familie ausgestellt, sofern das anrechenbare Einkommen eine Einkommensgrenze, die sich aus der Personenzahl ergibt, nicht überschreitet. Die Gültigkeit der Wohnberechtigungsbescheinigung beträgt ein Jahr ab Ausstellung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt Wohnberechtigung“. Benötigte Unterlagen: siehe „Merkblatt Wohnberechtigungsbescheinigung“ Antragsformular Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auch bei der unten genannten zuständigen Stelle sowie in den bpunkt. Bürgerservice-Einrichtungeen der Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

10,00 für die Ausstellung der Bescheinigung

Anträge / Formulare

Den Antrag finden Sie im Formularserver unter "Wohnberechtigungsschein".

Dezernat II - Soziale Einrichtungen und Ehrenamt (520) – Servicebereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauSarahThomas

Sachbearbeiterin
Soziale Einrichtungen und Ehrenamt (520)
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Telefon:
02244 889-363
Raum:
011