Bundesverdienstkreuz (Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland)

Leistungsbeschreibung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet werden. Auch die junge Generation soll verstärkt berücksichtigt werden.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Anregungen für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland kann jedermann geben. Sie können sowohl an die Gemeinden als auch an die Landesbehörden oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. In dem formlosen Anregungsschreiben sollte möglichst konkret dargelegt werden, welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen).

Bürgerdienste und Vorstand (16) – Geschäftsbereich

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