Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche
Leistungsbeschreibung
Die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erfordert eine Antragstellung gemäß § 29 Abs. 2 StVO unter Einbeziehung der Sondernutzungssatzung. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Verkehrsfläche über den in der Widmung (Gemeingebrauch) erfassten Zweck hinaus genutzt wird.
Straßenfeste, Lauf- und Radveranstaltungen, Festumzüge und Flohmärkte können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und unter Einhaltung bestimmter Auflagen gegen eine Gebühr genehmigt werden.
Dezernat III - Straßenverkehr (660) – Servicebereich
                    Anschrift
                
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
                        Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Kontakt
- Telefon:
 - 02244 889 0
 - Fax:
 - 02244 889 378
 - E-Mail:
 - stadtverwaltung@koenigswinter.de
 
                                            