Baugestaltungssatzung

Leistungsbeschreibung

Für Bereiche der Ortsteile Königswinter-Altstadt, Ober- und Niederdollendorf, Bennerscheid sowie Ruttscheid bestehen Baugestaltungssatzungen, die Regelungen zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen treffen.

Im wesentlichen wird in den Baugestaltungssatzungen die Art der Fassaden- und Dachgestaltung sowie der zu verwendenden Materialien geregelt.

Befindet sich ein Bauvorhaben im Geltungsbereich einer solchen Baugestaltungssatzung, wird die Bauverwaltung den Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren hierauf aufmerksam machen und die weitere Vorgehensweise mit ihm abstimmen.

Bei Bauanträgen im Geltungsbereich einer Baugestaltungssatzung kommt der Baubeschreibung besondere Bedeutung zu. Es ist darauf zu achten, dass die Vorschriften der Baugestaltungssatzung eingehalten werden.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

siehe auch

Bauberatung
Baugenehmigung

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

HerrHelmutGötz

Ansprechpartner für bauordnungsrechtliche Fragen
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:

Di und Do 08:30 bis 12:30 Uhr
zusätzlich Do 14:00 bis 17:00 Uhr

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-164
Raum:
025