Bauantrag

Leistungsbeschreibung

Für einen Bauantrag (auch bei Abbruch und Nutzungsänderung erforderlich) werden in der Regel unten genannte Unterlagen gem. Bauprüfverordnung (so genannte Bauvorlagen) benötigt.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Die Unterlagen sind mindestens 3-fach einzureichen. Bei Gewerbebetrieben und Vorhaben im Außenbereich wird die Vorlage von mindestens 4 Ausfertigungen empfohlen. Die jeweils benötigte Anzahl der Ausfertigungen sollte mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden.Trotzdem kann es erforderlich sein, dass die Bauaufsichtsbehörde noch Ausfertigungen nachfordert.

Unvollständige oder nicht prüfbare Bauanträge führen immer zur Verzögerung im Baugenehmigungsverfahren. Sie sollen von der Bauaufsichtsbehörde kostenpflichtig zurückgewiesen werden.

Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Ausnahmen bilden hier nur untergeordnete bauliche Anlagen, die bei der Bauaufsichtsbehörde erfragt werden können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • mit allen zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Angaben
  • Grundrisszeichnungen
  • Ansichten und Schnitte mit natürlichem und geplantem Geländeverlauf
  • Baubeschreibung
  • Notwendige Berechnungen (z.B. umbauter Raum, Wohnflächenberechnung)
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben
  • ggf. Bauantragsvordruck

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

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